Frage an Klaus Uwe Benneter von gert r. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Was halten Sie von einer Aufhaebung aller NS-Gesetze und -Verordnungen, bspw. durch Änderung des Grundgesetzes?
Sehr geehrter Herr Rosika,
bereits unmittelbar nach der Nazizeit wurden viele NS-Gesetze und Verordnungen aufgehoben. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes wurden weitere Verordnungen und Gesetze nichtig. Eine genaue Zahl, wie viele Gesetze und Verordnungen aus der NS-Zeit unverändert noch in Kraft sind, liegt mir nicht vor. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass diese Zahl nicht sehr hoch ist. Deshalb sehe ich keinen akuten Handlungsbedarf ausserhalb derjenigen Maßnahmen, die bereits zur Bereinigung des Rechts im allgemeinen (u.a. das 1. und 2. Rechtsbereinigungsgesetz) begonnen wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB