Frage an Klaus Uwe Benneter von Stephan L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Benneter,
ich habe eine Frage zum Artikel 146 Grundgesetz. Der Artikel lautet wie folgt: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Nunmehr 17 Jahre nach Vollendung der deutschen Einheit gilt immer noch das längst ungültige Grundgesetz der BRD. Wann ist nach Ihrer Einschätzung die Treuhandgesellschaft zur Abwicklung Deutschlands (Bundesregierung) bereit, eine neue Verfassung zu erarbeiten, wo z.B das Recht auf Arbeit in einer neuen Verfassung verankert ist?
Sehr geehrter Herr Luckaßen,
die Auffassung von Art. 146 GG, die Sie in Ihrer Frage darstellen, ist Ihre eigene subjektive Interpretation, die ich nicht nachvollziehen kann. Wie kommen Sie darauf, dass das Grundgesetz nicht mehr gültig ist? Artikel 146 besagt doch genau, dass dies erst der Fall ist, wenn das Volk eine neue Verfassung beschließt. Wenn Sie glauben, dass nach der Einheit die Pflicht für eine neue Verfassungsgebung bestand, irren Sie sich. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 31. März 2000 einstimmig festgestellt.
Man kann natürlich kritisieren, dass die Wiedervereinigung nicht durch Art. 146 GG, was dann mit einer neuen Verfassungsgebung verbunden wäre, sondern durch Artikel 23 GG a.F. erfolgt ist (also durch den Beitritt der neuen Bundesländer in das Gebiet der Bundesrepublik). Dafür gab es allerdings wichtige Gründe, unter anderem den begrenzten zeitlichen Korridor, der für die Herstellung der Einheit gegeben war. Zudem wurde diese Entscheidung eben auch im Lichte der guten Erfahrungen mit dem Grundgesetz getroffen. Und seine Legitimität, wie Sie das tun, anzuzweifeln, halte ich für absurd. Der Verfassungspatriotismus der Deutschen und auch die wirtschaftliche, soziale und politische Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik stärken das Grundgesetz und geben ihm eine Legitimität, die einmalig in der deutschen Verfassungsgeschichte ist.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB