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Klaus Uwe Benneter
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Frage von Angelika E. •

Frage an Klaus Uwe Benneter von Angelika E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Benneter,

bitte gestatten Sie mir noch eine Nachfrage:

In Ihrer Antwort vom 13.08.2007schreiben Sie: Wie Sie sicher wissen, liegt es nicht an uns, sondern an CDU und CSU, dass der gesetzliche Mindestlohn noch nicht so durchgesetzt werden konnte, wie wir es wollten. Wir werden uns aber weiter dafür einsetzen.

Meine Frage: Setzen Sie sich bzw. die SPD auch für einen gesetzlichen Mindestlohn für öffentlich geförderte Beschäftigung ein? Nennen Sie mir doch bitte die gesetzliche Mindestlohnhöhe, für die sich die SPD stark macht?

Kommunal-Kombi-Beschäftigungen haben laut Bundesförderungsprogramm eine 30-Stunden-Woche. Da reicht ein Stundenlohn von 7,50 Euro nicht, um nicht HartzIV-Ergänzungsleistung beantragen zu müssen. Was gedenkt die SPD da zu tun?

MfG
A. Emrich-Pieper

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Sehr geehrte Frau Emrich-Piper!

Zu ihrer erneuten Nachfrage möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Natürlich würde ein gesetzlicher Mindestlohn auch für öffentlich geförderte Beschäftigung gelten. Alles andere wäre widersinnig. Was die konkrete Höhe des Mindestlohns angeht, muss ich Sie aber enttäuschen. Unser Konzept sieht keineswegs vor, dass zukünftig der Staat nach Lust und Laune über das Lohnniveau entscheidet. Die Höhe des Mindestlohns soll von einer unabhängigen Kommission unter Berücksichtigung der Beschäftigungseffekte, des Existenzminimums und der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen vorgeschlagen und durch eine Rechtsverordnung festgesetzt werden. Ansonsten hätten wir jedes Jahr dasselbe populistische Spiel, dass sich die Parteien darum streiten, ob es denn 7,50 Euro, 6,50 Euro, 8 Euro oder gar 10 Euro sein sollen. Diejenigen, die die höchste Zahl nennen, machen sich dann bei den Wählern beliebt, ohne Rücksicht darauf, ob der Betrag wirtschaftlich und für die Beschäftigung vertretbar und vernünftig ist. Eine solche nicht sachgerechte „Politisierung“ der Lohnfindung ist das, was Kritiker des Mindestlohns zu Recht gegen ihn einwenden. Deshalb soll nach unserem Modell darauf verzichtet werden und die konkrete Entscheidung den Fachleuten (unter maßgeblicher Beteiligung der Tarifparteien) überlassen bleiben. Ich kann Ihnen aus diesem Grunde hier auch keine konkrete Lohnhöhe nennen. Aber wie gesagt: noch sind wir nicht so weit, da sich die Union bisher generell gegen einen gesetzlichen Mindestlohn sperrt.

Ihr Klaus Uwe Benneter, MdB