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Klaus Uwe Benneter
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Frage von Stephan L. •

Frage an Klaus Uwe Benneter von Stephan L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Benneter,

am 26.07.2007 habe ich die Phoenix Runde zu dem Thema "Der ungeliebte Genosse ? - Kurt Beck und die SPD" gesehen. Im Laufe der Diskussion sagte Ihnen Prof. Peter Grottian, dass Sie doch den Leuten sagen sollen, dass man von 345,00€ nicht von Leben kann ( oder nicht gut Leben kann). Ihre Aussage war wie folgt : " Das müssen Sie auch gar nicht." Etwas derart zynisches habe ich noch von keinem Politiker bisher gehört. Es geht sicherlich nicht darum als Arbeitsloser auf Kosten der Solidargemeinschaft ein Luxusleben führen zu können. Es sollte aber trotzdem möglich sein notwendige Rechnungen ( z.B Stromrechnungen) bezahlen zu können. So muss z.B ein ALG II Empfänger seine Stromnachzahlungen aus dem Regelsatz selber bestreiten. Auch ist der Bereich Weiterbildung nicht im SGB II vorgesehen. In einem Bericht im Fernsehen ( wahrscheinlich bei Panorama) habe ich sehen können, dass eine Mutter für Ihren Sohn kein Geld für Schulbücher ausgeben kann. Dies müsse sie aus dem Regelsatz finanzieren. Gleichzeitig werden die Steuern für die Großunternehmen wieder einmal gesenkt, mit der wage Hoffnung das neue Arbeitsplätze entstehen. Frage: Wann ist die SPD endlich bereit diese unsoziale Politik zu überdenken und wann hatten Sie zuletzt mal Kontakt mit arbeitslosen Menschen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Luckaßen,

ich bin ganz und gar nicht der Auffassung, dass ALG II Empfänger von 347,00 € ein unbeschwertes Leben führen können. Wenn dieser Eindruck bei der Phoenix-Runde entstanden ist, handelt es sich dabei um ein Missverständnis.

Nicht nur aus meiner Wahlkreisarbeit, sondern auch aus meiner früheren Anwaltstätigkeit weiß ich, dass sich ALG II Empfänger in jeder Hinsicht finanziell extrem beschränken müssen. Der Regelsatz ist laut Gesetz nur eine Grundsicherung und wird nicht umsonst als „Existenzminimum“ bezeichnet.

Dennoch lassen sich die Leistungen des SGB II nicht auf den Regelsatz reduzieren. SGB II Berechtigte haben darüber hinaus Anspruch auf die Gewährung von angemessenen Wohnkosten, in denen die Miete und Heizungskosten enthalten sind. Daneben übernimmt der Staat die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Außerdem sieht das Gesetz die Gewährleistung eines zinslosen Darlehens vor, wenn der Lebensunterhalt anders nicht zu sichern ist. Und schließlich können auch SGB II Empfänger an Weiterbildungsmaßnahmen verschiedenster Art teilnehmen. Hierfür gewährt die ARGE Leistungen nach SGB II in Verbindung mit SGB III.
Dass ALG II Empfänger in einigen Bundesländern - darunter auch NRW - von dem Eigenanteil an den Lernmitteln nicht befreit werden, finde ich nicht richtig. Schulrecht ist jedoch Ländersache, so dass der Bundesgesetzgeber in diesem Fall nicht der richtige Ansprechpartner ist.

Mir ist bewusst, dass der Empfang des Regelsatzes kein Dauerzustand sein darf. Er führt langfristig zu sozialer Ausgrenzung. Erst vor wenigen Wochen haben wir deshalb zusammen mit der CDU/CSU zwei Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht. Sie sollen die Beschäftigungschancen von Menschen mit Vermittlungshemnissen, wie z.B. fehlender beruflicher Qualifikation, Sucht- oder Schuldenproblemen, verbessern. Die Entwürfe, die von Experten begrüßt wurden, werden auf dem schnellsten Weg verabschiedet. Auch mit der Unternehmenssteuerreform unterstützen wir unseren Arbeitsmarkt. Denn die Reform macht unsere Unternehmen steuerlich wettbewerbsfähiger und schafft so die Voraussetzungen für mehr Arbeitsplätze im Innland.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Uwe Benneter, MdB