Frage an Klaus Uwe Benneter von Peter B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Benneter,
ich möchte von Ihnen wissen, welchen Sinn es macht, als Selbständiger Beiträge an die IHK abführen zu müssen, obwohl ich bisher die IHK während meiner Selbständigkeit noch nie in Anspruch genommen habe?
Gedenken Sie sich dafür einszusetzen, diese Zwangsabgabe abzuschaffen? Halten Sie es nicht für sinnvoller, die Kunden der IHK nach Leistungen abzurechnen?
MfG
Peter Berger
Sehr geehrter Herr Berger,
die mit der IHK-Mitgliedschaft verbundene Beitragsabgabe mag auf den ersten Blick ungerechtfertigt und sinnlos erscheinen. Vor allem dann, wenn man direkte Serviceleistungen der IHK wie die Aus- und Weiterbildungsangebote oder Beratungsleistungen nicht in Anspruch nimmt.
Die Situation stellt sich jedoch anders dar, wenn man berücksichtigt, dass Aufgabe der IHK auch die Selbstverwaltung der Wirtschaft und die Vertretung des wirtschaftlichen Gesamtinteresses ist. Die IHKs erbringen deshalb auch Leistungen, die ihren Mitgliedern nicht unmittelbar zu Gute kommen. Hierzu gehört z.B. die Standortpolitik mit der Konjunkturberichterstattung und dem Stadtmarketing. Aber auch die Sicherung des fairen Wettbewerbs durch die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Letztlich sorgen die IHKs für ein geordnetes System der Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft. So gesehen ist die Beitragszahlung auch Ausdruck der Solidarität unter den Gewerbetreibenden. Eine Bezahlung nach Leistung halte ich vor diesem Hintergrund nicht für angebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB