Frage an Klaus Uwe Benneter von Klaus B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Benneter,
Deutschland hat 2005 die UN-Konvention gegen Korruption unterschrieben. Weder die Bundesregierung noch das Parlament haben bis jetzt ein geltendes Gesetz beschlossen. Dies ist aus meiner Sicht sehr kritikwürdig, weil es eine Korruption von Abgeordneten rein strafrechtlich gar nicht gibt. Theoretisch könnte ich einem Abgeordneten 100.000 Euro oder eine andere Summe für sein Abstimmungsverhalten geben und diesem Abgeordneten würde rein strafrechtlich gesehen nichts passieren. Wann wird durch das Parlament endlich gehandelt?
Sehr geehrter Herr Böttcher,
das Gesetz zur Verschärfung des Korruptionsstrafrechts ist derzeit in Arbeit. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde Ende Mai von der Bundesregierung gebilligt. Mit dieser Novelle setzt Deutschland neben Beschlüssen der Europäischen Union und des Europarats auch Vorgaben der UN-Konvention um.
Es stimmt, dass der Gesetzentwurf den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht berücksichtigt. Nicht richtig ist allerdings, dass Abgeordnetenbestechung bislang nicht strafbar ist. Nach § 108 e des Strafgesetzbuches kann die Käuflichkeit des Abgeordneten durchaus strafrechtlich verfolgt werden. In den Augen der SPD ist diese Regelung aus diversen Gründen jedoch völlig unzureichend. Wir haben deshalb schon vor einiger Zeit eine Koalitionsarbeitsgruppe ins Leben gerufen, um gemeinsam mit der CDU/CSU einen Gesetzentwurf zum Komplex „Abgeordnetenbestechung“ auszuarbeiten. Aber leider wird bei der CDU/CSU gemauert. Selbst Interventionsversuche unseres Fraktionsvorsitzenden Peter Struck haben die CDU/CSU bislang nicht dazu bewegen können, ihre Blockadehaltung aufzugeben. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die SPD nicht aufgeben, sondern sich weiterhin nachhaltig dafür einsetzen wird, internationale Vorgaben auch bei der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB