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Klaus Uwe Benneter
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Frage von Hans-Ulrich B. •

Frage an Klaus Uwe Benneter von Hans-Ulrich B. bezüglich Tourismus

Berlin, als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist in aller Munde. Weltweit! Außerdem ist Berlin auch heute noch immer eine Reise wert. Berlin ist Vorbild! In Berlin trifft sich die Welt! Warum ist es dann verboten als Rollstuhlfahrer auf den Berliner Fernsehturm zu fahren, und sich diese großartige Stadt auch einmal von oben anzusehen? Hunde müssen Draussenbleiben! Rollifahrer auch? Die Sache mit dem Evakuierungsfall erscheint mir zumindestens sehr konstruiert. Eine90 jährige Dame, oder ein ebenso alter Herr wird dann wahrscheinlich auch nicht die Treppe nach unten schaffen. Aber hoch darf jeder, der sich noch auf den eigenen Beinen halten kann. Ich sehe diese Ausgrenzung von Behinderten stark im Konflikt mit dem Grundgesetz! Wie denken Sie darüber, und welche Möglichkeiten sehen Sie, dass dieses Unrecht bald der Vergangenheit angehört?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Böttcher,

Ich kann Ihren Ärger sehr gut verstehen. Es stimmt, dass es kein gutes Licht auf unsere Hauptstadt wirft, wenn es für Rollstuhlfahrer nicht möglich ist, solche prägenden Berliner Sehenswürdigkeiten wie den Fernsehturm zu besichtigen. Man könnte meinen, dass die Gleichstellung mittlerweile auch solche Bereiche erreicht hat.

Leider habe ich wenig Hoffnung, dass sich daran in kürze etwas ändern wird. Das Problem ist, dass der Fernsehturm bei der Deutschen Funkturm GmbH in privater Hand liegt. Als Betreiber ist die Deutsche Funkturm GmbH für die Sicherheit aller Turmbesucher verantwortlich. Der Berliner Landesbeauftragte für Behinderte bemüht sich schon seit mehreren Jahren darum, dass die Betreiber für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen sorgen und auch Rollstuhlfahrer den Blick von oben genießen können. Es wurden zahlreiche Gespräche geführt und verschiedene Möglichkeiten zur Abhilfe aufgezeigt. Letztlich scheiterten alle Vorschläge aber immer an dem Einwand der Deutschen Funkturm GmbH, sie habe kein Geld für erforderliche Umbaumaßnahmen.

Aktuell ist nicht gewährleistet, dass Rollstuhlfahrer im Brandfall gerettet werden können. Denn die einzige Fluchmöglichkeit besteht darin, durch einen Schacht auf die Evakuierungsplattform zu klettern. Solang es nicht brennt, mag das Argument der fehlenden Fluchtmöglichkeit konstruiert erscheinen. Wir müssen Gefahren aber ernst nehmen bevor sie eingetreten sind. Selbstverständlich ist es vor diesem Hintergrund widersprüchlich, dass Menschen mit einem Herzleiden oder einer Gehbehinderung die Auffahrt auf den Turm nicht verwehrt wird. Ich bitte trotzdem um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Uwe Benneter, MdB