Frage an Klaus Uwe Benneter von Sandra W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Benneter,
Sie sind m.E. auf die Kritikpunkte von Uwe Varnhorn nur sehr unzureichend eingegangen bzw. versuchten, sie zu umschiffen.
Die Fragen von Herrn Varnhorn, die im Übrigen auch mich brennend interessieren, beschäftigten sich weniger mit der allgemeinen Kürzung der Rentenleistungen, sondern kritisieren die ungleiche Behandlung von Rentennehmern in Bezug auf die Voraussetzungen für Rentenzahlungen und den Umfang ihrer Leistungen wenn man Beamte/ Bundestagsabgeordnete mit "normalen" Arbeitnehmern vergleicht. Dass Abgeordnete obendrein noch Pensionen kassieren, ist für mich ein unverständlicher Zustand. Ich denke, dass deren Rente auch ohne zusätzliche Pensionen mehr als gut abgesichert ist.
Ich verstehe nicht, weshalb nicht alle gleichermaßen in den Rententopf einzahlen (die Rentner ausgenommen, denn die wurden bereits ihr ganzes Leben zur Kasse gebeten) und zumindest annähernd die gleichen Leistungen erhalten.
Die Rede ist immer vom solidarischen Prinzip wenn es um unser Sozialprinzip geht. Das kann ich aber bspw. unter den vorherrschenden Umständen nicht erkennen.
Mit freundlichen Grüßen,
Sandra Wolter
Sehr geehrte Frau Wolter,
Die Ursprünge des Berufsbeamtentums liegen im alten Ägypten. Man kann sich deshalb heutzutage zu Recht fragen, ob die Geschichte die Beamten nicht mittlerweile schlicht weg überholt hat. Tatsächlich war die Wiedereinführung des Beamtentums in der frühen Nachkriegszeit umstritten. Letztlich einigten sich die Länder jedoch darauf, das Berufsbeamtentum – erneut - in der Verfassung festzuschreiben. Demnach darf es - und seit der Föderalismusreform soll es das auch! - zwar gesetzlich weiterentwickelt werden, strukturelle Veränderungen sind jedoch durch die Verfassung verboten. Hierzu zählt das Bundesverfassungsgericht auch den Grundsatz, dass die Versorgungsbezüge eines Beamten auf der Grundlage der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge seines letzten Gehaltes berechnet werden. Dies bedeutet, dass auch die Beamten von Kürzungen betroffen sind. So wurde z.B. die Rentenreform 2001 auch auf die Beamtenversorgung übertragen.
Abgeordnete erhalten weder eine Pension noch eine Rente, sondern eine Altersentschädigung, die sich an der Höhe der monatlichen Abgeordnetenentschädigung bemisst. Der Anspruch auf diese Entschädigung entsteht, wenn der Abgeordnete mindestens acht Jahre dem Bundestag angehört. Dies ist zugegebenermaßen eine günstige Regelung. Hierbei muss aber berücksichtigt werden, dass Abgeordnete aus allen Schichten der Bevölkerung kommen und auch kommen sollen. Denn nur so ist gewährleistet, dass im Parlament tatsächlich die Interessen aller Wähler vertreten werden. Natürlich sollte Geld kein Argument sein, in die Politik zu gehen. Es sollte aber auch keins sein, nicht in die Politik zu gehen.
Die Tatsache, dass es jemand in den Bundestag geschafft hat, heißt auch nicht zwangsläufig, dass er in seinem vorangegangenen Arbeitsleben Gelegenheit hatte, auf eine üppige Rente zu sparen. Hinzu kommt, dass Menschen, die ihren eigentlichen Beruf acht Jahre oder länger nicht mehr ausgeübt haben, auf dem normalen Arbeitsmarkt nur noch schwer vermittelbar sind. Dies gilt auch für Abgeordnete. Für die meisten von ihnen ist es deshalb ganz entscheidend, dass sie für ihre Zeit im Bundestag auch eine Altersentschädigung erhalten.
Aktuell werden verschiedenen Modelle diskutiert, wie Fehlentwicklungen bei der Altersversorgung der Abgeordneten im Vergleich zur Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag korrigiert werden können. Wann diese Reform kommt und wie sie letztlich aussehen wird, kann ich Ihnen im Moment leider noch nicht sagen. Unser derzeitiger Koalitionspartner CDU/CSU sperrt sich noch.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB