Frage an Klaus Uwe Benneter von Barbara U. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Benneter,
was die unterschiedlichen Dialekte im Arabischen betrifft, so sollen damals schon von den Übersetzern der USA sachliche Fehler gemacht worden sein, wie damals Monitor berichtet hatte. Gut, wenn sich dieses Problem inzwischen erledigt hat. Offen bleibt für mich, welchen Beweiswert sollen denn die Erkenntnisse haben, wenn Strafverfolger Zugriff auf Festplatten haben können.
Art.13 (1) Die Wohnung ist unverletzlich. Soll wieder ein Grundrecht beseitigt werden?
Informatiker sind bemüht, Programme möglichst sicher gegen äußere Zugriffe zu machen. Glauben Sie ernsthaft, dass das „geheime Türchen“, durch das die Polizei Zugriff auf die Festplatte bekommen könnte, lange Zeit geheim bleiben wird? Es gibt nicht nur „schwarze Schafe“ bei Pädagogen oder Politikern usw., sondern auch mal bei der Polizei.
Ursprünglich hatte man vorgegeben, die Maßnahme zur Terroristenabwehr zu treffen. Sind alle Deutschen jetzt Terroristen? Müssen wir deshalb alle unseren Fingerabdruck hergeben und kommen deshalb die Passbilder in eine Zentralkartei? Reicht es nicht, wenn Finanzamt, Bundesanstalt f. Arbeit, ARGE, Sozialamt u. vielleicht sogar noch die Krankenkasse Datenabgleich machen können? Nun will man auch noch die Maut-Kameras für Pkws nutzen, angeblich um Straftäter zu suchen.
Auch wer nichts zu verbergen hat, möchte wissen, wer Zugriff auf persönliche Dinge nimmt.
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
es geht nicht um die Abschaffung des Artikels 13 Grundgesetz, aber um den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Wie Sie in den vergangenen Tagen den Medien sicher entnommen haben, bin ich strikt gegen jedwede Hysterie in der Sicherheitsdebatte und einer damit einhergehenden weiteren Aushöhlung unseres Grundrechtsschutzes, wie er bedauerlicherweise von einigen konservativen Politikern gefordert wird.
Wir prüfen derzeit noch, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen wir die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Online-Durchsuchung schaffen. In diesem Zusammenhang werden wir nicht nur verfassungsrechtliche Gesichtspunkte erörtern, sondern auch prüfen, ob sich die erforderlichen Funktionen für eine heimliche Durchsuchung überhaupt technisch umsetzen lassen. Die Frage nach den schwarzen Schafen spielt dabei eher eine untergeordnete Rolle. Darüber hinaus sind schwarze Schafe kein Grund, Dinge zu tun oder zu lassen. Denn zum einen wird man ihr Aufkommen nicht verhindern können und zum anderen darf man nicht vergessen, dass die große Masse der „Herde“ weiß ist.
Was das neue Passgesetz betrifft, so folgen wir insoweit verbindlichen, zwingenden europäischen Vorgaben, die eine Aufnahme des biometrischen Fingerabdruckes im Pass vorsehen. Sie können jedoch sicher sein, dass ich mich weiterhin gegen eine dauerhafte Speicherung dieser Daten bei den Meldebehörden einsetzen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB