Frage an Klaus Uwe Benneter von werner s. bezüglich Familie
Was werden Sie tun, um Müttern (und Vätern) mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe bei der Wahrnehmung ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgaben zu ermöglichen?
Sehr geehrter Herr Schuren,
für die SPD-Bundestagsfraktion ist die Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen ein wichtiges Thema. Nach jahrelangem Stillstand auf diesem Gebiet haben wir mit dem SGB IX den größten gesetzgeberischen Schritt zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen seit mehr als 30 Jahren unternommen. Hier ist ein Paradigmenwechsel hin zur eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben erfolgt. Diesen Weg haben wir beispielsweise mit der Einführung des trägerübergreifenden persönlichen Budgets durch die Sozialhilfereform 2003, dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen oder der Ausdehnung des Antidiskriminierungsgesetzes auf behinderte Menschen fortgeführt.
Hinsichtlich der Betreuungs- und Erziehungsaufgaben bestehen zahlreiche Leistungsansprüche, die auch behinderten Eltern helfen sollen. Ich denke hier beispielsweise an die Eingliederungshilfe, die Vollfinanzierung der Eltern-Kind-Kuren nach dem SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) oder die Unterstützungsmöglichkeiten für die Erziehung von Kindern im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, wie beispielsweise die mögliche Kostenübernahme für die Kindesbetreuung bei finanzieller Überforderung der Eltern und die vorübergehende Unterstützung durch eine Haushaltshilfe in Notsituationen, um nur einige zu nennen.
Als einen weiteren Schritt haben wir ein Eckpunktepapier zur Fortentwicklung des SGB IX beschlossen. Danach sollen die unterschiedlichen Leistungsträger noch stärker die besonderen Bedürfnisse behinderter Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Eltern berücksichtigen. Um den Problemen bei bereichsübergreifenden Leistungen für behinderte Menschen besser gerecht werden zu können, sollen die verschiedenen Leistungsträger besser zusammenarbeiten und die Leistungen besser aufeinander abstimmen. Dies gilt insbesondere, wenn hörbehinderte Eltern Verständigungshilfen für Elternsprechtage benötigen, barrierefreie Kindermöbel erforderlich sind oder die Elternschaft nur mit Assistenz oder Anleitung wahrgenommen werden kann.
Zudem haben wir vor, unsere mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz begonnenen Maßnahmen zur Verbesserung des Betreuungsangebots für unter Dreijährige stärker auszuweiten. Dabei geht es uns insbesondere um einen Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung ab dem 2. Lebensjahr, der bis 2010 erreicht werden soll, und um die schrittweise Gebührenfreiheit von Kita-Plätzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB