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Klaus Uwe Benneter
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Frage von Dr. Rainer H. •

Frage an Klaus Uwe Benneter von Dr. Rainer H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Benneter,

mit Freude habe ich auf ihren Wahlplakaten in Steglitz-Zehlendorf das Versprechen gesehen sich für mehr Datenschutz einzusetzen. Unverständlich bleibt mir jedoch, warum sie sich in den letzten 10 Jahren dafür nicht erfolgreicher einsetzen konnten.
Die Firma "Cryptohippie" aus Illinois USA hat international den Umgang der Staaten mit digitalen Freiheitsrechten und Überwachung der Bürger untersucht ( http://tinyurl.com/ly26l8 ).
Als Ergebnis entstand eine Liste der "elektronischen Polizeistaaten", wie die Firma es nennt. Deutschland liegt dabei auf Platz zehn, hinter China, Nordkorea oder den USA. Insbesondere die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung, die Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten und die Internetzensur haben uns zum 10-"besten Polizeistaat" auf der Welt gemacht.
Die meisten dieser Gesetze wurden unter einer SPD Regierung oder zumindest mit SPD Beteiligung eingeführt. Lediglich die dringend aktuelle Forderung nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz steht noch im SPD Wahlprogramm aber durchgesetzt haben Sie es auch nicht unter Rot-Grün.

Ähnlich verhält es sich mit Ihrem Wahlversprechen sich für "kostenlose Bildung für alle" einzusetzen. Deutschland liegt bei den Bildungsausgaben unter allen europäischen Staaten auf Rang 25 (von 27). Nur die Slowakei und Griechenland investieren noch weniger für die Ausbildung der zukünftigen Generation.

Auch Ihr Versprechen die Finanzmärkte zu regulieren kann ich nicht glauben, da insbesondere die SPD Regierung unter Kanzler Schröder den Unternehmen die Tore für die Deregulierung und Globalisierung geöffnet hat. Auch das Stillhalten und Mitmachen des SPD Finanzministers bei klimafeindlichen Maßnahmen, wie der Abwrackprämie, durch die Kanzlerin stärkt in keiner Weise mein Vertrauen.

Deshalb meine Frage: Gibt es von Ihrer Seite Wahlversprechen, die Sie glaubhaft vertreten können und für die Sie bereits Anfangserfolge vorweisen können?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Hammerschmidt

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Antwort ausstehend von Klaus Uwe Benneter
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