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Klaus Uwe Benneter
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Frage von Robert R. •

Frage an Klaus Uwe Benneter von Robert R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Benneter,

der Öffentlichkeit wurde vermittelt das ein Paintballverbot vom Tisch sei.

In der Tagesordnung zur nächsten Sitzung des Bundesrates am 10.07.2009 soll das “Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes“ behandelt werden.
Unter Punkte 15 lese ich nun bei „zu 577/09” unter 3.2 „ist zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten bestehen, reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation bei Bedarf zu unterbinden oder zumindest –etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels- sinnvoll einzuschränken.“??
Diese bestehen bereits, Paintball als Spiel ist in Deutschland erst ab 18 erlaubt, es gibt keine Felder wo ein minderjähriger spielen darf. Die Markierer sind erst ab 18 erhältlich.

Und unter „577/1/09” 2. c, bb “Paintball als Spiel, bei dem die Tötung oder Verletzung von Menschen unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird, zu verbieten und bei einem Verstoß gegen das Verbot als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zu bewehren.“

http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_6898/sid_403FBEB9DDC77844ED4F3C32D059731C/nsc_true/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/860-sitzung/to-node.html?__nnn=true

Ist das der Versuch heimlich still und leise nun doch ein Paintballverbot unter möglichst wenig Aufsehnen durchzusetzen um dann die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen zu stelle?

Ich habe die Diskussion verfolgt und war wie viele andere sehr erleichtere als dieser, aus meiner sicht überzogene und von Aktionismus getriebene, Versuch einer Gesetzgebung scheinbar fallengelassen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Ramm

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ramm,

vielen Dank für Ihre Frage vom 7. Juli 2009.

Die von Ihnen zitierten Dokumente sind kein Paintballverbot durch die Hintertür, sondern ein Prüfauftrag als Konsequenz aus dem furchtbaren Amoklauf von Winnenden.
"Paintball" ist eine Freizeitaktivität, die ich persönlich für absurd und überflüssig halte. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Erwachsene Freude daran haben, "spielerisch" mit Farbkugeln aufeinander zu schießen. Das sind keine Indianerspiele mehr. Wer in Tarnanzügen und realistisch anmutenden Schusswaffen auf Menschen schießt, kommt damit einer paramilitärischen Übung sehr nahe.
Dennoch: Es gibt keine Untersuchungen, wonach "Paintball" in irgendeinem Zusammenhang mit Straftaten stehen soll. In der von Ihnen zitierten Begleitentschließung des Deutschen Bundestages zur Novellierung des Waffenrechts fordern wir deshalb die Bundesregierung auf, das Gefahrenpotenzial von realen Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulation unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen und soziologischen Gutachten zu untersuchen. Vom Ergebnis dieser Untersuchungen hängt es ab, ob und gegebenenfalls inwieweit derartige Spiele einer Regelung bedürfen. Das sind wir nicht nur den Hinterbliebenen schuldig.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Uwe Benneter, MdB