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Klaus Uwe Benneter
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Frage von Lars B. •

Frage an Klaus Uwe Benneter von Lars B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geherter Herr Benneter,

Sie haben bereits zuvor einmal auf eine Anfrage bezüglich des Gesetzesvorhabens von Ursula von der Leyden zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten geantwortet. Zu einigen Punkten würden mich jedoch weitere Äußerungen von Ihnen interessieren.

Ist Ihnen z.B. bekannt, dass sogar der Verein "Mogis - Missbrauchsopfer gegen Internetsperren" gegen die Pläne der Ministerin ist? Ist Ihnen klar, dass eine reine Seitensperrung die Website nicht entfernt und diese "Hürde" sehr leicht zu umgehen ist? Mogis verlangt z.B. völlig zu recht, dass derartige Seiten nicht bloß gesperrt, sondern ganz zu löschen sind.

Unterstützen Sie tatsächlich ein Verfahren, in dem das BKA Listen zusammenstellen kann und bei dem Webseiten ohne Richtervorbehalt geperrt werden können? Die Frau Ministerin erklärte zudem, dass Bürger, deren Daten vom BKA erfasst werden (wenn Sie beispielsweise wg. Spammails oder irrtümlich geklickten Links auf eine der abstoßenden Seiten mit Kinderpornographie gelangen) nicht darüber informiert werden.

Könnte es nicht sein, dass die Vorgehensweise der Ministerin ein völliger Aktionismus ist, dem völlig zurecht knapp 100.000 Menschen in einer ePetition widersprechen?

Kann es sich um ein eher verunglücktes Gesetzesvorhaben handeln, welches dem Wahlkampf geschuldet ist? Offenbar können wir uns alle mit dem Ziel identifizieren. Aber die Mittel dahin zeugen von erschreckender Unkenntnis des Internets.

Ihr Abstimmungsverhalten ist für mich - Sie können meine Haltung nun sicher erahnen - ein klarer Indikator für meine Stimmabgabe bei anstehenden Wahlen in Berlin und im Bund..

Mit freundlichen Grüßen,

Lars Bachmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bachmann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 27. Mai 2009.

Wir haben jetzt ein Spezialgesetz mit dem sperrigen Namen „Zugangserschwerungsgesetz“ verabschiedet. Spezialgesetz deshalb, um eindeutig klarzustellen, dass nur Internet-Seiten mit Kinderpornografie mit diesem bis Ende 2012 befristeten Gesetz gesperrt werden können. Es war schon kurios: Die Internet-Gemeinde und auch viele Organisationen einerseits fürchteten um die Freiheit dieses neuen Mediums und die Familienministerin von der Leyen behauptete populistisch andererseits, allein sie wolle die widerliche Kinderpornografie im Internet bekämpfen. Jetzt hat sich die SPD-Bundestagsfraktion auf der Basis der Vorgaben des SPD-Parteivorstandes mit ihren Kernforderungen durchgesetzt. Es wird keine neue Zensur geschaffen. Das Internet als Raum der Kommunikation, der Diskussion, des Wissens und der Information bleibt frei. Und dennoch wird der Versuch unternommen, Kinderpornografie-Seiten vom Internet zu nehmen.
Alle wollen einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. In unserem Strafgesetz haben wir dazu schon alles Mögliche unter Strafe gestellt. Zudem hat die SPD-Bundestagsfraktion mit ihrem 10-Punkte-Plan dazu ein umfassendes Konzept vorgelegt. Mit Aktionismus hat das nichts zu tun. Ich will nicht, dass mit dem Gesetz die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, später auch weitere Internetinhalte wie zum Beispiel Computerspiele oder Glücksspiele zu sperren. Wir kämpfen auf internationaler Ebene gegen die Zensur des Internets und wollen sie auch nicht in Deutschland. Deshalb wollten wir eine Reihe von Änderungen am Ursprungsgesetzentwurf und haben uns mit unseren Forderungen auf ganzer Linie durchgesetzt. Viele Ihrer berechtigten Bedenken kann ich deshalb hoffentlich ausräumen.
Wir haben das Subsidiaritätsprinzip im Gesetz verankert. Der Grundsatz ist nun: „Löschen vor Sperren“. Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt also nur, wenn Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internetseiten abzielen, keinen Erfolg haben.
Die Liste der gesperrten Seiten wird in Zukunft regelmäßig von einem unabhängigen Gremium, das beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelt ist, kontrolliert. Eine unkontrollierte oder geheime Sperrung bei einer Polizeibehörde wird dadurch verhindert. Gegen die Aufnahme in die Sperrliste steht den Betroffenen zudem der Rechtsweg offen. Es wird auch keine Speicherung zum Zweck der Strafverfolgung geben. Niemand muss also Angst haben, wenn er oder sie aus Versehen auf eine kinderpornographische Seite kommt oder aus Versehen gesperrte Seiten aufruft. Damit wird auch ausgeschlossen, dass durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer und Nutzerinnen plötzlich mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert sind.
Wir haben außerdem durchgesetzt, dass das Gesetz befristet ist und evaluiert wird. Am 31. Dezember 2012 tritt das Gesetz automatisch außer Kraft, wenn die Auswertung der Evaluation nicht eindeutig ergibt, dass es sich wirklich bewährt hat.
Das wir uns als SPD so weitgehend mit unseren Forderungen durchsetzen konnten, ist ganz klar auch ein Erfolg der Netz-Community. Deren massive Kritik hat viel dazu beigetragen, dass auch die CDU/CSU einsehen musste, mit vielen geplanten Regelungen auf dem Holzweg zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Uwe Benneter, MdB