Frage an Klaus Uwe Benneter von alberto n. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Geehrter Herr Benneter,
welchen Grund hat es, den Artikel 146 GG nicht zu erfüllen?
Kann ich den Anfang machen oder an wen muss ich mich wenden ?
MfG Alberto Nuß
Sehr geehrter Herr Nuß,
dieses Jahr feiern wir den 60. Geburtstag unseres Grundgesetzes. Zunächst nur als Provisorium gedacht, ist es seit nunmehr sechs Jahrzehnten die Verfassung unserer freiheitlichen Demokratie – anfänglich nur für den Westen, seit 1990 für ganz Deutschland. Das Grundgesetz ist die freiheitlichste Verfassung, die die Deutschen in ihrer Geschichte je hatten. Der provisorische Charakter des Grundgesetzes sollte helfen, keine Tatsachen zu schaffen, die eine spätere Wiedervereinigung hätten verhindern können. Seit 1990 steht in Art. 146 GG, dass das Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk gilt. Damit soll es nicht mehr nur übergangsweise gelten. Für mich ist Art. 146 GG damit obsolet geworden, das sagen auch viele Verfassungsrechtler.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB