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Klaus Uwe Benneter
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Klaus Uwe Benneter von Wolfgang S. bezüglich Umwelt

Was läßt sich politischerseits gegen den zunehmenden Fluglärm-Terror vor allem durch überlaute ( offenbar nicht schallgedämpfte) Kleinflugzeuge / Hubschrauber und ähnliche Fluggeräte mit denen wenige Wohlhabende / Flugbegeisterte einer breiten lärmgeplagten und ruhesuchenden Bevölkerung vor allem an Wochenenden bei wiederholten Rundflügen in niedriger Flughöhe extrem auf die Nerven gehen - tun ? Gilt hier keine Lärmschutzverordnung? Darf hier jeder Flugzeugbesitzer rumfliegen wie er will?
Schützen Sie bitte unseren Anspruch auf eine ruhige Umwelt - auf die medizinischen Folgen von Lärmbelastung will ich gar nicht eingehen, da bestens bekannt und unumstritten !
Mit freundlichen Grüßen
Sommer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sommer,

herzlichen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de zum Thema Fluglärm.

Sie haben Recht. Lärm stört nicht nur, sondern kann uns auch krank machen. Das ist mittlerweile hinlänglich erwiesen. Und darauf hat die Politik mit verschiedenen Lärmschutzverordnungen geantwortet, die die Bürgerinnen und Bürger vor schweren Formen der Lärmbelästigung schützen sollen. Es wurden Lärmschutzwände und Umgehungsstraßen gebaut, die Schallschutzanforderungen an den Schienenverkehr erhöht und Zwei-Takt-Motoren aus dem Straßenverkehr verbannt.
Was den Fluglärm betrifft, hat die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder im Jahr 1999 die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung verabschiedet, durch welche der Lärm durch die von Ihnen angesprochenen Kleinflugzeuge deutlich gesenkt wurde. Unter anderem wird darin festgelegt, zu welchen Tageszeiten Starts und Landungen von Kleinflugzeuge nicht zulässig sind. Gleichzeitig wurden die technischen Schallschutzanforderungen an Propellerflugzeuge deutlich erhöht. Zudem trat im Oktober 2007 die Novellierung des Gesetzes zum Schutz vor Fluglärm in Kraft, durch welche der maximal zulässige Dauerschallpegel in Lärmschutzbereichen - das sind die Gebiete im direkten Umfeld von Flughäfen - noch einmal abgesenkt wurde.
Auch durch die Entscheidung des Landes Berlin, den Innenstadt-Flughafen Tempelhof zu schließen, wurde die Lärmbelastung für viele Berlinerinnen und Berliner deutlich verringert. Flughäfen sind jedoch nach wie vor ein wichtiger regionaler Standortvorteil. Nicht umsonst setzen wir hohe Erwartungen in den neuen Flughafen BBI zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum.
Was Ihre persönliche Frage betrifft, ist die Rechtslage eindeutig. Kommen Piloten von Kleinflugzeugen von den von der Flugsicherung zugewiesenen Flugrouten ab oder unterschreiten sie Mindestflughöhen, drohen ihnen Bußgelder und der Entzug der Fluglizenz. Diese Vorschriften müssen von den zuständigen Behörden konsequent angewandt und umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Klaus Uwe Benneter