Frage an Klaus Uwe Benneter von Robert R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Benneter,
da Sie Mitglied des Innenausschusses sind wende ich mich an Sie. Die Meinung von Herrn Dr. Wiefelspütz zu dem geplanten Paintballverbot ist mir aus der Presse bekannt.
Wie stehen Sie zu dem geplanten Paintballverbot?
In meinen Augen werden Bürger die sich nichts haben zu schulen kommen lassen pauschal zu potentiellen Amokläufer abgestempelt.
Es gibt keinen Nachweis, dass Paintball tatsächlich reale Gewalt fördert oder sogar zu Amokläufen führt. In der Arbeit von Steinmetz (2000)* wird ein derartiger Zusammenhang weitgehend ausgeschlossen.
Ich würde es für sehr bedenklich halten, wenn eine zugegeben umstrittene Freizeitbeschäftigung einer Minderheit aufgrund einer unzureichend begründeten Meinung, die sich verbreitet hat, untersagt werden würde.
Etwas zu verbieten von dem keine, das allgemeine Lebensrisiko übersteigende, Gefahr für einzelne und für die Allgemeinheit ausgeht, erscheint mir nicht mit unserer freiheitlichen Grundordnung vereinbar zu sein.
Werden Sie sich für eine Regelung, falls das Verbotvorhaben beschlossen werden sollte, wie ein staatliches Rückkaufprogramm für Paintball-Waffen einsetzen?
Es stellt sich mir die Frage des Bestandschutzes. Der Staat hat über Jahrzehnte durch Steuern (MwSt, Lohnsteuer der Verkäufer) mitverdient. Da wird man schwerlich den Käufern, die nach geltendem Recht gehandelt haben, den Schaden (Wertverlust bzw. Totalverlust da die Nutzung sonst zu einer Geldbuße führen würde) alleine zumuten können.
Werden Sie sich für eine Entschädigungsregelung für Betreiber von Paintball Spielfelder oder Anlagen einsetzen?
Das geplante Paintballverbot hätte zur Folge das Investitionen (z.B. in Spielfelder bzw. Hallen) die, im guten Glauben in die bestehende Gesetzeslage, zum Lebenserwerb getätigt wurden dann per Gesetz nicht mehr nutzbar würden.
Mit freundlichen Grüßen
R. Ramm
Steinmetz, L.: Gutachterliche Stellungnahme zur Gewaltaffinität der Mitglieder/innen der (deutschen) Paintball-/Gotcha-Szene, 31p Stuttgart 2000
Lieber Herr Ramm,
gerne antworte ich auf Ihre Frage vom 11. Mai 2009.
Am 11. März 2009 tötete ein 17jähriger in einer Schule in Winnenden mit einer halbautomatischen großkalibrigen Kurzwaffe fünfzehn Menschen und sich selbst. Nach den polizeilichen Ermittlungen gehörte die Schusswaffe dem Vater des Täters, der diese Waffe als Sportschütze zwar legal besaß, sie jedoch nicht seinen Pflichten als Waffenbesitzer entsprechend im Waffenschrank gesichert aufbewahrte. Dies ist der Anlass für die nun anstehende, erneute Verschärfung des Waffenrechts.
Wir Innenexperten der Großen Koalition diskutieren derzeit eine Reihe von Vorschlägen. So soll der Umgang mit großkalibrigen Waffen eingeschränkt und die Verwahrung der Waffen verbessert werden. Auch eine Amnestie für die befristete Abgabe illegaler Waffen ist im Gespräch. Viele dieser Ideen halte ich für sinnvoll und begrüßenswert.
Daneben wird auch ein Verbot von Spielen wie beispielsweise „Paintball“ diskutiert, die das Töten simulieren. "Paintball" zum Beispiel ist eine Freizeitaktivität, die ich persönlich für absurd und überflüssig halte. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Erwachsene Freude daran haben, "spielerisch" mit Farbkugeln aufeinander zu schießen. Das sind keine Indianderspiele mehr. Wer in Tarnanzügen und realistisch anmutenden Schusswaffen auf Menschen schießt, kommt damit einer paramilitärischen Übung sehr nahe.
Dennoch: Nicht jede Freizeitaktivität, die man selbst für abwegig hält, ist verbotswürdig. Ich muss ein Hobby weder mögen noch ihm selber nachgehen, ja es geradezu abscheulich finden und muss dennoch respektieren, dass andere dies anders sehen. Wenn dies im wechselseitigen Einvernehmen geschieht und niemand dabei zu Schaden kommt, sehe ich keinen Grund für ein Verbot. Mir sind auch keine Untersuchungen bekannt, wonach "Paintball" in irgendeinem Zusammenhang mit Straftaten stehen soll.
In jedem Fall können sie sicher sein, dass wir Innenexperten der Koalitionsfraktionen darauf achten werden, dass die richtigen Konsequenzen aus dem Amoklauf gezogen werden. Das sind wir nicht nur den Hinterbliebenen schuldig.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB