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Klaus Uwe Benneter
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Frage von Karsten V. •

Frage an Klaus Uwe Benneter von Karsten V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Benneter,

wie konnte das Zensurgesetz durch das Kabinett kommen, in dem SPD-Minister sitzen?

Ich untergliedere in Unterfragen:

- Halten Sie die erstmalige Errichtung einer Zensurinfrastruktur ohne Rechtsschutz für ein angemessenes Mittel, um einer nicht mit Zahlen belegten Bedrohung entgegenzutreten? Mit letzterem meine ich, dass niemand weiß, wie viele Nutzer von Kinderpornographie ihr Material über das Internet beziehen. Bekannt ist nur, dass es nicht der Hauptkanal ist.

- Ist es Absicht, dass die Nutzer des Internets künftig bei jedem Klick Angst haben sollen? Beispiel: http://tinyurl.com/d8w7al
Wissen Sie, was sich hinter dem Link verbirgt? Kommt das Gesetz, so müssen Sie ab jetzt fürchten, das der Link auf die Stoppseite zeigt und das BKA ihren Namen und Ihre Adresse erhält. Und das die Polizei eine Hausdurchsuchung bei Ihnen macht, weil sie auf einen Link geklickt haben, der ganz harmlos aussah. Ihr Kollege Tauss kann sie sicher über die Details dessen informieren, was danach von ihrer sozialen Existenz noch übrig ist. Bei ihm hat ja der Vorwurf (!) schon für eine Vernichtung gereicht.

- Glauben Sie, dass die Zensur auf Kinderpornographie beschränkt bleibt? Als Rechtsanwalt wissen Sie so gut wie ich, dass den Staat bei vorhandenen Mitteln dann irgendwann auch eine Pflicht trifft, andere hochschädliche, verbotene, Seiten zu filtern. Die Abwägung dahinter ist dann Politik... Kein Kissen, auf dem meine Bedenken Ruhe geben würden.

Ich habe die SPD immer auch ein Bollwerk für Freiheit, Demokratie und Bürgerrechte gehalten. Immerhin hat die SPD mit der Abstimmung gegen das Ermächtigungsgesetz der Nazis eine stolze Tradition, auf die sie zurückschauen kann. Daher wende ich mich an Sie als SPD-Mitglied.

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Antwort von
SPD

Lieber Herr Voigt,

vielen Dank für Ihre Frage vom 29. April 2009.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben in der Vergangenheit die Bürgerrechte durchgesetzt, sie gegen vielfache Angriffe verteidigt und werden die Rechte auch in Zukunft in den Mittelpunkt unserer Bemühungen um mehr Freiheit und mehr Gerechtigkeit stellen. Da lassen wir uns von niemanden übertreffen.

Heute müssen leider feststellen, dass trotz internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites, Angebote mit kinderpornografischen Inhalten im Internet weiter abrufbar sind und beständig zunehmen. Unser Anliegen ist es deshalb, dass gegen die Täter weiterhin mit Hochdruck ermittelt wird und kinderpornographische Seiten geschlossen werden.

Der Gesetzentwurf, den die Große Koalition dazu vorgelegt hat, geht in die richtige Richtung: Die Internetanbieter werden zukünftig verpflichtet, Seiten mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren. Die Daten dieser Seiten werden von einer staatlichen Stelle – dem Bundeskriminalamt – bereitgestellt.

Sie haben Recht, wir müssen aufpassen, nicht über das Ziel hinauszuschießen: Internetnutzer, die sich nur zufällig auf eine Seite mit kinderpornographischem Inhalt klicken, dürfen nichtin das Fadenkreuz der Sicherheitsbehörden gelangen. Das Internet darf auch nicht zu einer Blackbox werden. Forderungen nach der Sperrung von Internetseiten zum Beispiel mit Lotteriespielen oder Killerspielen lehne ich strikt ab. Für mich sind noch eine ganze Reihe von Fragen offen, bevor ich für mich eine abschließende Entscheidung treffe. Der Deutsche Bundestag plant zum Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung mit unabhängigen Experten. Ich bin sicher, dies wird zur Klärung beitragen und zu einem für alle Internetnutzer tragbaren Ergebnis führen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Uwe Benneter, MdB