Frage an Klaus Stöttner von Helmuth M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Stöttner,
während ich ( immer noch vergeblich !) auf eine Antwort zu:
meiner Frage v. 26.8.08:
"Kennen Sie übrigens folgende aktuelle Stellungnahme:
www.fli.bund.de
und wenn ja, wie bewerten Sie die dortigen Aussagen im Hinblick auf Menschen?
Dort steht u.a., dass Lämmer und Kälber des besonderes Schutzes bedürfen!
Wie steht es um Babys und Kleinkinder?"
von Ihnen warte,
lese ich hier Ihre Antwort auf die Frage vom 25.09.2008 (s.o. unter Herr Hornemann) der u.a. das hier steht:
Zitat:
"Wie wichtig die Forschung sei, belegten auch die Beispiele Waldsterben und die Rinderseuche BSE. Trotz enormer Forschungsmittel wisse man heute relativ wenig über die Ursachen des Waldsterbens oder der Rinderseuche. "Vorsicht und Vorsorge sind deshalb gerade bei der Grünen Gentechnik wichtig. Diesen verantwortungsvollen Umgang mit der Gentechnik sind wir den Landwirten und all unseren Bürgern schuldig."
Wie ist nun( nach aktellem Stand der BSE/vJK-Forschung ) Ihre momentane PERSÖNLICHE Meinung?
Kennen Sie u.a. folgende Pressemeldung:
Schlagzeile:
Erstmals Tote durch menschliche BSE-Variante
aus: http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/197989 ?
und wissen Sie davon:
Schlagzeile: "BSE-Test für lebende Rinder entwickelt" aus:
http://www.handelsblatt.com/technologie/forschung/bse-test-fuer-lebende-rinder-entwickelt;2035007 ?
MfG
H. Meixner
Hallo Herr Meixner,
im Auftrag von Herrn Stöttner möchte ich Ihnen mitteilen, dass Herr Abgeordnete bereits an Frau Pasch geantwortet hat.
Anbei nochmals für Sie die Stellungnahme des Umweltministeriums.
Sehr geehrte Frau Pasch,
das geltende Recht bietet derzeit keine Möglichkeit, Weiderinder am Herkunftsort per Kugelschuss zu töten und anschließend in einen Schlachthof zu bringen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 dürfen seit 01.01.2006 grundsätzlich nur lebende Schlachttiere in eine Schlachtanlage - dies kann auch eine mobile Schlachtanlage sein - verbracht werden. Die Verordnung sieht dabei nur folgende Ausnahmen vor:
Notschlachtung von Tieren außerhalb eines Schlachthofes,
die Schlachtung von Geflügel im Haltungsbetrieb und
die Schlachtung von Farmwild und Laufvögeln am Herkunftsort.
Unter Anwendung der Vorschriften für die Schlachtung von Farmwild am Herkunftsort dürfen Lebensmittelunternehmer unter außergewöhnlichen Umständen auch Bisons und Wisente am Herkunftsort schlachten.
Die im vormals geltenden Fleischhygienerecht enthaltene Möglichkeit, Tiere, die unter entsprechenden Bedingungen wie Gehegewild gehalten wurden, außerhalb zugelassener oder registrierter Betriebe zu töten und anschließend in einen registrierten Betrieb zu verbringen, ist somit entfallen. Die Hausschlachtung ist vom EU-Recht nicht geregelt. Für sie sind die Bestimmungen des Fleischhygienerechts weiterhin anzuwenden.
Mein Haus hat sich bereits mit Schreiben vom 29.12.2006 sowie zusammen mit Thüringen und Baden-Württemberg mit Schreiben vom 07.02.2007 an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gewandt und gefordert, dass rechtlich wieder eine Möglichkeit geschaffen wird, extensiv gehaltene Rinder auf der Weide - auch durch Kugelschuss - zu schlachten und anschließend in einen Schlachthof zu bringen.
Eine entsprechende Regelung wurde in den Entwurf für eine Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts aufgenommen. Die Verordnung muss durch die EU-Kommission notifiziert werden und kann erst dann erlassen werden. Sofern alles planmäßig verläuft, wird dies voraussichtlich im ersten Halbjahr 2009 der Fall sein.
Bis dahin sind die derzeitigen Vorschriften der EU-Verordnungen anzuwenden. Auch wir bedauern, dass die Änderung des Rechts in diesem Fall so lange dauert. Eine Beschleunigung des Verfahrens ist uns aber nicht möglich, da für die Änderung das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Otmar Bernhard
Mit freundlichen Grüßen
Büroleitung
Klaus Stöttner, MdL