Frage an Klaus Stöttner von Hans-Jürgen R. bezüglich Umwelt
Ist Ihnen das Rechtsgutachten "Verankerung des Klimaschutzes und des Vorrangs
Erneuerbarer Energien in der Bayerischen Verfassung"; bekannt? Wie stehen Sie dazu?
Würden Sie eine entsprechende Initiative im Landtag unterstützen?
MfG
HJ Rudolph
Sehr geehrter Herr Rudolph,
wenn Sie das Rechtsgutachten als Machbarkeitsstudie von Prof. Dr. iur. Wolfgang Kahl, M. A. meinen, ja das kenne ich und hab dieses schon quer gelesen. Er lobt den frühzeitigen Ansatz Bayerns bereits 1984 in der bayersichen Verfasssung den Umweltschutz vor der Bundesrepublik dort aufgenommen zu haben. Auch die Vergleiche mit kleinen österreichischen Bundesländern sind tefflich.
Bayern ist durch den vorbildlichen Haushalt auch bei diesem Thema vorbildlich und kann sich auch hierbei mehr leisten wie z.B. die ernergische Sanierung von öffentlichen Bauten. Bayern geht vorbildlich mit seiner Umwelt um und hatte bereits als erstes Bundesland ein Umweltministerium.
Ich kann ihnen keine Antwort auf die Frage geben ob die spezielle Aufnahme eines Themas notwendig ist, da die Generalklausel in der Bayerischen Verfassung die Bereiche Boden, Wasser und Luft als Schwerpunktthemen als Lebensgrundlagen bereits benennt.
Geltende Rechtslage.
Art. 141 Abs. 1 S. 1 der Bayerischen Verfassung vertraut den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, auch eingedenk der kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge der staatlichen Gemeinschaft an. Art. 141 Abs. 1 S. 4 BV spezifiziert als natürliche Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft
Ich denk drüber nach.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Stöttner, MdL