Frage an Klaus Stöttner von Conny P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Stöttner,
am 28.08. haben Sie hier öffentlich mitgeteilt, soeben an mich geschrieben zu haben. Leider hat mich das Schreiben bis heute nicht erreicht. Wohin haben Sie es geschickt?
Glauben Sie wirklich, vom Bayer. Verbraucherschutzministerium Antwort zu bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
C. Pasch
Sehr geehrte Frau Pasch,
wie angekündigt habe ich bereits eine Antwort vom Minister Dr. Bernhard erhalten.
Diese sende ich Ihnen nochmals über "kandidatenwatch" zu.
Vielen Dank für Ihre Geduld.
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Der Minister schrieb:
Sehr geehrte Frau Pasch,
das geltende Recht bietet derzeit keine Möglichkeit, Weiderinder am Herkunftsort per Kugelschuss zu töten und anschließend in einen Schlachthof zu bringen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 dürfen seit 01.01.2006 grundsätzlich nur lebende Schlachttiere in eine Schlachtanlage - dies kann auch eine mobile Schlachtanlage sein - verbracht werden. Die Verordnung sieht dabei nur folgende Ausnahmen vor:
Notschlachtung von Tieren außerhalb eines Schlachthofes,
die Schlachtung von Geflügel im Haltungsbetrieb und
die Schlachtung von Farmwild und Laufvögeln am Herkunftsort.
Unter Anwendung der Vorschriften für die Schlachtung von Farmwild am Herkunftsort dürfen Lebensmittelunternehmer unter außergewöhnlichen Umständen auch Bisons und Wisente am Herkunftsort schlachten.
Die im vormals geltenden Fleischhygienerecht enthaltene Möglichkeit, Tiere, die unter entsprechenden Bedingungen wie Gehegewild gehalten wurden, außerhalb zugelassener oder registrierter Betriebe zu töten und anschließend in einen registrierten Betrieb zu verbringen, ist somit entfallen. Die Hausschlachtung ist vom EU-Recht nicht geregelt. Für sie sind die Bestimmungen des Fleischhygienerechts weiterhin anzuwenden.
Mein Haus hat sich bereits mit Schreiben vom 29.12.2006 sowie zusammen mit Thüringen und Baden-Württemberg mit Schreiben vom 07.02.2007 an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gewandt und gefordert, dass rechtlich wieder eine Möglichkeit geschaffen wird, extensiv gehaltene Rinder auf der Weide - auch durch Kugelschuss - zu schlachten und anschließend in einen Schlachthof zu bringen.
Eine entsprechende Regelung wurde in den Entwurf für eine Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts aufgenommen. Die Verordnung muss durch die EU-Kommission notifiziert werden und kann erst dann erlassen werden. Sofern alles planmäßig verläuft, wird dies voraussichtlich im ersten Halbjahr 2009 der Fall sein.
Bis dahin sind die derzeitigen Vorschriften der EU-Verordnungen anzuwenden. Auch wir bedauern, dass die Änderung des Rechts in diesem Fall so lange dauert. Eine Beschleunigung des Verfahrens ist uns aber nicht möglich, da für die Änderung das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Otmar Bernhard
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Stöttner, MdL