Frage an Klaus Stöttner von Andreas B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Stöttner,
auf der Seite des Stmuv
https://www.stmuv.bayern.de/service/freizeittipps/ratgeber/baden_recht.htm
(Ratgeber Freizeit und Natur: Rechtliche Hinweise zum Baden und Schwimmen)
steht, dass man Zutritt zu den bayrischen Seen zum Baden hat. Am Simssee gibt es wenige öffentliche Badestellen, jedoch eine Menge Privater Seegrundstücke. Laut der Seite des STMUV regeln Art. 21 Abs. 1 Satz 1 BayWG / Art. 27 Abs.1 und 2 BayNatSchG den Zugang.
Jeder darf überall am See mit bestimmten Ausnahmen baden. Bei den Grundstücken am Simssee dürften diese Ausnahmen meistens nicht greifen.
Faktisch ist es jedoch so, dass alle Zugänge versperrt sind. Meist mit Zäunen, Mauern oder Hecken. Ferner stehen Verbotsschilder wie z.B. Privatbesitz, betreten verboten am Eingang der Grundstücke.
Letztes Jahr war der Andrang an der öffentlich Badestelle sehr groß und es konnten keine Abstände eingehalten werden. In den privaten Grundstücken war größernteils niemand.
Könnten Sie mir mitteilen, ob man nun über diese privaten Grundstücke zum Baden gehen darf oder nicht?
Falls es erlaubt ist, warum geht man dann nicht gegen die Abriegelung vor und lässt dies nur bei den gesetzlich geregelten Ausnahmen zu?
In „normalen“ Zeiten ist es schon unsozial. In Zeiten der Pandemie ist es lebensgefährdend.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Boxhammer
Lieber Herr Boxhammer,
baden am Simssee ist ein Traum!
Jeder will an den schönen See!
Man muss aber bedenken! Zugang über Privatgründstücke, wenn es ihnen gehört, würde ihnen auch nicht gefallen!
Es gibt am Simssee öffentliche Zugänge in Baierbach, Ecking, Pietzing und am Campingplatz Stein!
Enteignungen von Privatgrundstücke ist kontraproduktiv und unterstütze ich nicht!
Ein Miteinander ist das Ziel!
Alle haben genügend Platz um sich zu erholen!
Und es gibt noch viele andere tolle Seen in Rosenheim!
Es grüßt
Klaus Stöttner, MdL