Frage an Klaus Stöttner von Alfons F. bezüglich Soziale Sicherung
Servus Herr Stöttner,
wenn ich mir so ansehe, wie die Geburtenzahlen in Deutschland zurückgehen, die Fremdenzahlen hochgehen, die Wirtschaft runter, die Lebensarbeitszeit hoch .. usw.
Zum Thema Geburten: Jeder Verein, jedes Projekt im Bereich Soziales/Erziehung/Tradition usw. bekommt Unterstützung. Die Hebammen begleiten unsere Zukunft jahrelang hin zur Geburt und darüber hinaus ins Leben. Sie stellen die Kontakte zu Sozialeinrichtungen her, sind vor Ort in den Familien und helfen dort nicht nur in fachlichen sondern besonders auch in sozialen und pädagogischen Fragen. Noch lange VOR dem Sozialamt, dem Sozialarbeiter, dem Sozialpädagogen.
Wieso werden unsere so dringend benötigten Hebammen nicht von Kassen und Polititk gemeinsam unterstützt? Stattdessen werden alle Kosten abgeschoben.
Wie würden Sie Ihre Arbeit machen, wenn sie alle Materialien inclusive Miete für Ihr Büro selbst aufbringen müssten? Zusätzlich eine Versicherung, die seit 2002 um über 90 % gestiegen ist und weiter steigt?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr Freiwang,
ich bedanke mich für Ihre Email und stimme Ihnen vollumfänglich zu, dass Hebammen eine enorm wichtige Funktion ausfüllen und ihre Arbeit für unsere Gesellschaft von großem Wert ist.
Zu dem von Ihnen angesprochenen finanziellen Aspekt kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Die Vergütung von Hebammen in der GKV wird aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben des SGB V in Verträgen zwischen den maßgeblichen Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband auf Bundesebene geregelt. Ein Einfluss der Landespolitik besteht darauf nicht.
Ab 1. Januar 2013 erhalten Hebammen für die Versorgung von gesetzlich Versicherten bis zu 15 Prozent mehr. Diesen bis 2015 laufenden Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe hat am 31. Januar 2013 die gesetzlich vorgesehene Schiedsstelle auf Bundesebene festgesetzt. Diese Schiedsstelle wurde angerufen, nachdem die Partner der Selbstverwaltung sich nicht selbst über eine Einigung verständigen konnten.
Zuvor konnten sich 2012 die Hebammenverbände und der GKV-Spitzenverband auf Bundesebene aber noch einvernehmlich über Anpassungen für die Materialpauschalen bzw. zur Umlage der Kostensteigerung der Berufshaftpflichtversicherung einigen.
Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass die bayerische Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (Hebammengebührenverordnung - HebGebV) bereits zum 01.05.2011 neu gefasst wurde und dabei die Gebühren zugunsten der Hebammen und Entbindungspfleger um durchschnittlich 15% erhöht wurden. Seit dem 01.05.2012 enthält die Hebammengebührenverordnung eine dynamische Verweisung auf die jeweils aktuelle Vergütungsvereinbarung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit kommen die Gebührenanpassungen und -erhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung den Hebammen und Entbindungspflegern auch automatisch gegenüber privat versicherten Patientinnen zugute. Diesen gegenüber können die im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbarten Gebühren mit dem bis zu 1,8-fachen Satz abgerechnet werden.
Soweit es von politischer Seite möglich war, wurde also in den letzten Jahren durchaus die nötige Unterstützung gewährt. Damit hat die Politik auch ihre Wertschätzung gegenüber der Arbeit der Hebammen zum Ausdruck gebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Stöttner, MdL