Frage an Klaus Stöttner von Ferdinand B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Stöttner,
auch in Bayern soll ja die Energiewende kommen. Sie sieht vor, dass auch in Bayern verstärkt Windräder installiert werden dürfen. Das mag grundsätzlich gut ein, ich befürchte aber unsere schöne Landschaft wird dadurch verunstaltet. Entscheidet eigentlich jede Gemeinde selbst, ob Windräder aufgestellt werden dürfen, oder kann jeder Investor zusammen mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer eine Erlaubnis verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
F. Brod
Sehr geehrter Herr Brod,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu dem Umsetzung der Energiewende in unserem Landkreis.
Ich möchte gerne hierzu Stellungnehmen:
Windkraftanlagen (WKA) sind im Außenbereich privilegiert und damit dort grundsätzlich zulässig. Über ein planerisches Gesamtkonzept kann innerhalb eines Planungsgebietes (einer Gemeinde, einer Region) genauer gesteuert werden, an welchen Stellen sich für diese Nutzungsart positiv geeignete Standorte befinden und an welchen Stellen sich ungeeignete Standorte befinden bzw. auch ausgeschlossen sind.
Im Regionalplan 18, zu dem auch Rosenheim gehört, gibt es derzeit ein Ausschlussgebiet für hohe Windkraftanlagen. Außerhalb des Ausschlussgebiets sind WKA im Außenbereich privilegiert, d.h. ihre Zulässigkeit bestimmt sich nach den Regeln des § 35 BauGB.
Es wird derzeit für die Region ein Gesamtkonzept erarbeitet, die den aktuellen Anforderungen mit Ausschlussgebiet und Positivflächen gerecht wird. Hierzu erwarte ich aus dem Planungsverband in einigen Monaten ein Ergebnis.
Ich bin der festen Überzeugung und ich werde mich dafür einsetzten, dass alle Beteiligten sehr sorgsam mit der Natur umgehen müssen und unserer Heimat umgehen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Stöttner, MdL
Abgeordneter des Bayerischen Landtags