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Klaus Stöttner
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Frage von Franz G. •

Frage an Klaus Stöttner von Franz G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Stöttner,

wir leben in dem kleinen Weiler Vordergschwendt, im Gemeindegebiet Aschau i. Chiemgau. Neben der unbeschränkt nutzbaren Gemeindestrasse nach Hintergschwendt, Kampenwandparkplatz Aigen, Vordergschwendt etc. führt eine auf land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkte, schmale Strasse direkt nach Vordergschwendt und von da wieder unbeschränkt nach Hintergschwendt.
Der Großteil der Autofahrer hat Hintergschwendt und den Kampenwandparkplatz als Ziel.
Es werden jedoch diejenigen Fahrer, die ein Navigationssystem nutzen auf die nur für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkte Strasse über Vordergschwendt geleitet. Bleiben diese Verkehrsteilnehmer auf der zulässigen und übersichtlicheren Strasse werden sie vom Navigationsgerät zum Umkehren und somit zu einem Verstoss gegen die Strassenverkehrsordnung aufgefordert. Da wir in einem Tourismus- und Naherholungsgebiet leben, ist der Verkehr entsprechend und für die Anlieger sowie für die Gäste (Urlaub auf dem Bauernhof) ein zunehmendes Ärgernis.
Ist es möglich, auf die Betreiber der Navigationssysteme generell in dem Sinne einzuwirken, dass bei der Routenplanung auch die Strassenverkehrsordnung beachtet wird oder muss in jedem Einzelfall Einwand erhoben werden? Letzteres kann doch nicht Sinn der Sache sein, da die Hersteller der Navigationssysteme unternehmerisch tätig sind und neben legitimen Gewinnstreben auch einer Sorgfaltspflicht unterliegen.
Ich frage Sie daher, ob das Vorgehen der einschlägigen Unternehmen gesetzeskonform ist und bitte Sie, zumindest in dem geschilderten Fall um Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Gabriel.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gabriel,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Es hat etwas gedauert um eine kompetente Antwort geben zu können.

Ich haben den Sachverhalt in Abstimmung mit der Gemeinde Aschau überprüfen lassen und mussten feststellen, dass tatsächlich die Autofahrer, die nach Hintergschwendt wollen, über die mit Zeichen 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" und dem Zusatzschild 1026-38 "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei" gesperrte Straße nach Vordergschwendt umgeleitet werden.

Ich werde diese falsche Streckenführung an das Innenministerium weitergeben um auf diesen Mißstand hinzuweisen.

Nochmals herzlichen Dank für Ihre sehr hilfreiche Anmerkung.

Ihr

Klaus Stöttner, MdL

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gabriel,

ich habe Ihr Anliegen in den zuständigen Ministerien (Innenministerium und Finanzministerium) prüfen lassen und von dort die Rückmeldung erhalten, dass die Bayerische Vermessungsverwaltung leider keinerlei Einfluss auf die Darstellung der Verkehrslenkung in Navigationssystemen hat.

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation stellt den Kunden, so auch den Herstellern von Navigationsgeräten, Geobasisdaten zur Verfügung, zum Beispiel Daten aus dem Amtlichen Topographischen Informationssystem (ATKIS) und Hauskoordinaten. Die beiden betreffenden Navigationssysteme (TomTom, System im VW Eos) haben die Daten aus ATKIS erworben.

Die ATKIS-Daten geben den Straßenverlauf zwar als Geometrie wieder, nicht aber verkehrsregelnde Maßnahmen wie z.B. Verkehrszeichen, Geschwindigkeitsbegrenzungen etc.

Diese zusätzlichen Daten beschaffen sich die Hersteller von Navigationsgeräten aus verschiedenen Quellen, z.B. durch eigene örtliche Erkundung und anschließende Auswertung, durch Kundenmeldungen etc.

Daher rührt auch die Unterschiedlichkeit der Qualität der in den Navigationssystemen enthaltenen Daten.

Da also über die staatlichen Behörden leider keine Korrektur der fehlerhaften Streckenführung zu erreichen war, habe ich mich direkt an den Navigationsgerätehersteller TomTom gewandt und dort Ihr Anliegen platziert.

Ich hoffe, dass dieser die Korrekturen übernehmen wird und Sie als Bewohner von Vordergschwendt baldigst eine Verkehrsentlastung spüren werden.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Stöttner, MdL