Frage von Volker R. • 15.07.2013
Antwort ausstehend von Klaus Steiner CSU
Sehr geehrte Frau Albert,
vielen Dank für Ihre Frage. Nach dem Ende meiner Arbeit im Untersuchungsausschuss "Fall Mollath" kann ich Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:
(...) Eine unbotmäßige Einflussnahme des Zeugen Brixner auf die Finanzbehörden, der Strafverfolgungsbehörden untereinander oder der Staatsregierung auf den „Fall Mollath“ fand nicht statt. Der „Fall Mollath“ war zu seinem Beginn ein Fall wie jeder andere. (...)
(...) Für ihre Beurteilung der durch die verschiedenen Stellen getroffenen Sachentscheidungen ist dabei eine ex ante-Sichtweise anzulegen. Die Entscheidungen sind als menschlich und fachlich nachvollziehbar und juristisch vertretbar einzustufen. (...)