Frage an Klaus Schüle von Florin G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Schüle,
ich habe von Ihnen einen sogenannten "Erstwählerbrief" erhalten. Warum glauben Sie, dass der Versand solcher Briefe mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar ist?
Mit freundlichen Grüßen,
Florin Godard
Sehr geehrter Herr Godard,
herzlichen Dank für Ihre Rückfrage. Die Adressen können Parteien vor der Wahl (und nur dafür) von der Kommunen erhalten. Damit erhalten die demokratischen Parteien auch die Möglichkeit, Informationen direkt an die Bürgerinnen und Bürger zu übermitteln.
In einer Demokratie sollte es sowieso einen intensiveren Austausch geben. Deshalb ist das Recht auf informationelle Selbstbetsimmung in der bestehenden gesetzlichen Grundlage zurecht ausgewogen geregelt worden. Durch ein kurzes Mail an die städtische Verwaltung ist es möglich, sich aus dem Verteiler nehmen zu lassen. Auch das ist gut geregelt.
Herzliche Grüss
Ihr Klaus Schüle