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Antwort von Klaus-Peter Willsch
CDU
• 13.02.2012

(...) Seitens des BMF wurde mir nun mitgeteilt, dass die Bundesregierung keine aus der Ausübung einer aufsichtsrechtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse eines Instituts oder eines Dritten liegt, offenbaren darf (gemäß § 9 Kreditwesengesetz). Daher kann die Bundesregierung keine Informationen über die Entscheidungen der Deutschen Bank über ihren Umgang mit italienischen CDS weitergeben. (...)

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