Frage an Klaus-Peter Willsch von Klaus S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Willsch,
Ende letzten Jahres ist das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz verabschiedet worden.
Folgende Fragen habe ich zu diesem Thema:
Gehe ich recht in den Annahme, dass dieses Thema mit dem oben genanntem Gesetz für Sie als Bundestagsabgeordneter erledigt ist und eine weitere Nachbesserung nicht zu erwarten ist?
Sehen Sie - als CDU-Abgeordneter - es als gerecht an, wenn Mitglieder privater Kassen keinen Beitrag leisten müssen?
Ist es für Sie in Ordnung dass bestehende Verträge von einer Regierung im Nachgang zum Nachteil eines Vertragspartners geändert werden können ohne die Vertragspartner darüber zu informieren?
Ist es für Sie in Ordnung, dass man Diebesgut nicht zurück geben muss bzw. für diese Tat noch nicht einmal bestraft wird?
Ist es für Sie verständlich, wenn ich meinen Kindern und Enkeln davon abrate, irgendwelche Verträge mit staatlichen Stellen zu machen, da man nicht sicher sein kann, ob diese auch wirklich eingehalten werden?
Bitte antworten Sie nicht mit Textbausteinen. Über ja / nein-Aussagen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
K. S.
Sehr geehrter Herr Schlimm,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben mich vor einiger Zeit in gleicher Angelegenheit bereits persönlich angeschrieben - und auch eine ausgiebige Antwort erhalten. Womöglich möchten Sie mich mit einer öffentlichen Anfrage auf diesem Portal "stellen". Als Politiker bin ich es leider gewohnt, dass missliebige Antworten manchmal als "Textbaustein" diskreditiert werden. Im Übrigen ist das Leben nicht schwarz oder weiß. Komplexe Sachverhalte lassen sich auch nicht auf Ja/Nein-Fragen reduzieren. Vor diesem Hintergrund werden Sie hier oder woanders von mir keine anderslautende Antwort bekommen als diese:
Mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge haben wir im Dezember 2019 eine Veränderung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Die jetzige Freigrenze für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wird in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt. Das kommt allen Betriebsrentnern zugute, bedeutet aber vor allem eine Entlastung für jene, die eine kleine Betriebsrente erhalten. Da der Beitragsausfall vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird, entstehen der gesetzlichen Krankenversicherung Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden im Jahr. Diese werden für 2020 aus dem Gesundheitsfonds übernommen, dann schrittweise abgebaut und ab 2024 von den Kassen in voller Höhe getragen.
Eine höhere finanzielle Entlastung der Betriebsrentner z.B. durch die generelle Einführung des hälftigen statt des vollen Beitragssatzes hätte in der GKV dauerhafte jährliche Mindereinnahmen von mindestens 3 Milliarden Euro zur Folge. 3 Milliarden Euro entsprächen einer Größenordnung von 0,2 Beitragssatzpunkten. Über die geplante Neuregelung hinausgehende erhebliche Entlastungen für Betriebsrentner würden damit den Druck auf die Zusatzbeiträge ab dem Jahr 2021 deutlich erhöhen und sind daher nicht finanzierbar. Eine vollständige Rückabwicklung wäre sogar mit Kosten von rd. 37 Mrd. Euro verbunden, was jenseits jeder realistischen Refinanzierung liegt. Wenn Nachbesserungen in Ihrem Sinne möglich sind, werden wir mit Sicherheit entsprechend handeln.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB