Klaus-Peter von Lüdeke
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Frage von Dr. Rudolf B. •

Frage an Klaus-Peter von Lüdeke von Dr. Rudolf B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr von Lüdeke !

1) Wie steht Ihre Partei zur Privatisierung kommunaler Betriebe, die der öffentlichen Daseinsfürsorge dienen ?

2) Wie stehen Sie selbst zu den (vom Senat 1999) abgeschlossenen Verträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe ?

3) Setzt sich Ihre Partei (oder Sie selbst ) für eine Normenkontrollklage beim BVGH wegen Verstoßes gegen das Betriebe-Gesetz ein ?

Hochachtungsvoll, Dr.Bähr

Klaus-Peter von Lüdeke
Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Dr. Bähr,

besten Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworten will.

Zu 1

Die von Ihnen angesprochenen Betriebe der Daseinsvorsorge sind staatliche Monopolbetriebe. Staatliche und auch private Monopole haben aus Kundensicht gravierende Nachteile. In der Regel arbeiten sie nicht kosteneffizient und können Preise nahezu beliebig festsetzen. Eine Kontrolle ihrer Leistungen erfolgt allenfalls im Ländervergleich. Ich bin nicht der Meinung, dass man alle Betriebe, die der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen, privatisieren sollte, vielmehr sollte man sie dem Wettbewerb aussetzen. Warum werden z.B. Straßenreinigungsleistungen zum Vorteil der Verbraucher nicht gebietsweise im Wettbewerb ausgeschrieben? Man wird sehen, wie sich der staatliche Monopolist unter Wettbewerbsbedingungen zu behaupten vermag. In Brandenburg werden Regionalbahnlinien inzwischen ausgeschrieben, in Berlin müsste die BVG erst auf den Wettbewerb vorbereitet werden, denn derzeit dürfte sie mit ihrer Kostenstruktur kaum bestehen können.

Zu 2

Das Beispiel Berliner Wasserbetriebe zeigt, was man im Falle einer Privatisierung bzw. Teilprivatisierung falsch machen kann. Hier wurden den Anteilseignern feste Renditezusagen gemacht und damit wurde jedes unternehmerische Risiko ausgeschlossen. Nutznießer in diesem Falle auch das Land Berlin als Mehrheitsgesellschafter, das bis zu 200 Millionen Euro pro Jahr auf Kosten der Berliner Bürger aus der Gesellschaft zieht und damit wesentlichen Einfluss auf die überhöhten Wasserpreise nimmt.
Folge der völlig misslungenen Teilprivatisierung muss die Neuverhandlung der geschlossenen Verträge sein.

Zu 3

Die Berlin FDP hält den Vorschlag der Normenkontrollklage für nicht zielführend. Unser Ziel ist es, dass die Berlinerinnen und Berliner weniger für ihr Wasser zahlen müssen. Wie das Bundeskartellamt festgestellt hat, sind die Berliner Wasserpreise um 25 % zu hoch. Einer der größten Preistreiber ist hierbei der rot-rote Senat, denn er kassiert über die überhöhte Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals und das Grundwasserentnahmeentgelt kräftig zu Lasten der Berliner Bürger ab. Insbesondere durch die Abschaffung des Grundwasserentnahmeentgelts wird der Wasserpreis spürbar gesenkt.

Mit besten Grüßen
Klaus-Peter von Lüdeke MdA