Klaus-Peter von Lüdeke
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Frage von Jürgen M. •

Frage an Klaus-Peter von Lüdeke von Jürgen M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr von Lüdeke,

ich bin anerkannter Sowjetzonenflüchtling, 1948 geboren und 1984 nach Berlin-West gekommen. Wie geht Ihre Partei damit um, dass mir (wie allen anderen Betroffenen auch) in rechtsbeugender Weise meine im Beitrittsgebiet erlangten Rentenanwartschaften nicht mehr nach dem Fremdrentengesetz berechnet werden?

Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Mehlhorn

Klaus-Peter von Lüdeke
Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Mehlhorn,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die FDP bemüht sich seit vielen Jahren um eine faire Renten-Regelung für die DDR-Übersiedler. Bereits in der letzten Legislaturperiode stellte die FDP-Bundestagsfraktion einen entsprechenden Antrag (BT-Ds. 16/11236). Wir möchten den Versicherten, die bei der Rentenüberleitung Nachteile erlitten haben, die Möglichkeit zu einer Nachversicherung bzw. einer nachträglichen freiwilligen Versicherung einräumen.
Die freiwilligen Nachzahlungen sollen sich umgehend steigernd in den laufenden Rentenzahlungen auswirken. Dabei sollten sich die nachzuzahlenden Beiträge nach unserer Vorstellung an dem orientieren, was die Nachzuversichernden zum damaligen Zeitpunkt hätten zahlen müssen. Wir gehen davon aus, dass so mit vergleichsweise niedrigen Beitragsnachzahlungen das gewünschte Ziel der Schließung von Rentenlücken erreicht werden kann.

Die FDP hat sich in den Koalitionsverhandlungen für eine Lösung der Rentenüberleitungsproblematik eingesetzt. Wir konnten jedoch gegenüber dem Koalitionspartner auf Bundesebene nicht durchsetzen, eine entsprechende Vereinbarung in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Wir haben uns aber darauf verständigt, in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West herbeizuführen. Sie dürfen davon ausgehen, dass dabei alle im Zusammenhang mit der Rentenüberleitung bestehenden Probleme erneut zur Sprache kommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter von Lüdeke MdA