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Klaus-Peter Schulze
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Frage von Joseph G. •

Frage an Klaus-Peter Schulze von Joseph G.

Sehr geehrter Herr Dr. Schulze,

ich lese immer wieder von umweltschädlichen Einflüssen bei der Fracking-Technologie.
Was lässt Sie gegen ein (temporäres) Verbot dieser scheinbar zunehmend umstrittenen Technologie stimmen?
Und was bekräftigt Ihrer Meinung nach eine Zulassung dieser?

Vielen Dank und besten Gruß,
Joseph Grauel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grauel,

in dieser Woche konnte eine Einigung zu den offenen Punkten bei den Verhandlungen des Rechtsrahmens für die Nutzung der Fracking-Technologie in Deutschland erreicht werden. Auch ich habe dem neuen Gesetz zugestimmt, da nach jahrelangem Ringen erhebliche Verschärfungen in das Gesetz eingearbeitet worden sind. Der Weg für einen neuen, sehr strengen Rechtsrahmen ist somit frei. Das sogenannte Fracking bezeichnet eine technische Tiefbohrung, durch die Flüssigkeit in Gestein eingepresst wird. Die Methode dient der Gewinnung von Gas. Dabei müssen Gefahren ausgeschlossen werden. Lassen Sie mich Ihnen die neuen Rahmenbedingungen kurz darlegen, um meine Zustimmung für das neue Fracking-Gesetz zu erklären:

- Unkonventionelles Fracking wird in Deutschland unbefristet verboten. Zur Aufhebung des Verbots wäre ein Beschluss des Deutschen Bundestages notwendig, der sich 2021 wieder mit dem Thema befasst.
- Möglich sind lediglich maximal vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die unter strengsten Umweltanforderungen erfolgen und von den jeweiligen Ländern genehmigt werden müssen. Wo, wann und ob Erprobungsmaßnahmen überhaupt stattfinden, ist derzeit offen.
- Beim seit vielen Jahrzehnten in Deutschland angewandten konventionellen Fracking in tiefen geologischen Formationen wird der Rechtsrahmen erheblich verschärft. In einer Vielzahl von Gebieten ist Fracking künftig völlig ausgeschlossen.

Damit möchte ich Sie nochmals wissen lassen: Wir setzen uns an dieser Stelle für strengste Umweltstandards für die notwendige, heimische Gewinnung von Energierohstoffen ein.

Dem Fracking unterliegen zugleich folgende Regelungen:

- Fracking jeder Art wird in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten. Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmitteln gewonnen wird, werden ebenfalls in die Ausschlussgebiete einbezogen.
- Die Länder können darüber hinaus an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen und Heilquellen.
- In Nationalparks und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt.
- Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser können von den Ländern über die Raumordnung als Ausschlussgebiete festgelegt werden.
- Für jede Form von Fracking wird künftig eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt.
- Die Wasserbehörden werden künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben.
- Fracking-Gemische dürfen künftig keine giftigen Stoffe enthalten. Die eingesetzten Stoffe müssen zudem umfassend offengelegt werden.
- Das Verpressen von Lagerstättenwasser wird künftig verboten sein. Ausnahmen gibt es nur in Sonderfällen. Auch hier ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht.
- Verschärft wird auch das Bergschadenrecht. So wird die Beweislast für mögliche Bergschäden auch bei der Erdgas – und Erdölförderung sowie bei Kavernenspeichern den Unternehmen auferlegt.
- Zwischen Fracking zur Erdgas- und Erdölförderung wird nicht unterschieden. Er gelten die gleichen strengen Anforderungen.
Ich hoffe sehr, dass Sie durch die hier genannten Argumente meine Zustimmung zum neuen Gesetzesentwurf nachvollziehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus-Peter Schulze MdB