Frage von Ingo K. • 27.08.2013
Frage an Klaus-Peter Schulze von Ingo K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Zum Whistleblower-Schutz (Schutz von Personen welche Missstände öffentlich machen) beziehen Sie eine neutrale Position. Daher meine Frage: Liegt es nicht auch im (mitunter existentiellen) Interesse eines Unternehmens, dass ein Missstand - wie z.B. die unzureichend geprüfte Einführung von Contergan - umgehend und möglichst vor dem Schadensfall öffentlich gemacht wird?
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Karras
Whistleblower gegenüber der ehemaligen
Leitung der Hochschule Lausitz
Antwort ausstehend von Klaus-Peter Schulze CDU