Frage von Gerhard T. • 19.08.2013
Frage an Klaus-Peter Eberhard von Gerhard T. bezüglich Senioren
sehr geehrter Herr Eberhardt,
Die nachträgliche erhobene Sozialversicherungspflicht für Direktversicherte (GMG 2004) belastet ungerechterweise alle Personen, die über eine Direktversicherung privat vorgesorgt haben.
Mit dem GMG werden alle bestehenden Vertragsinhaber dieser Direktversicherung nachträglich mit einem Sozialversicherungsbeitrag über 10 Jahre mit ca. 17 %belastet.
Dies ist mit dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes, Rückwirkungsverbot Vertragstreue uvm. nicht vereinbar und stellt eine Enteigung dar.
Zur Bundestagswahl werden alle Leidensgenossen, Bekannte und ich nur jemand wählen, die dafür eintreten, dass dieses Gesetz wieder rückgängig gemacht wird.
Bitte teilen sie mir hierzu Ihren Standpunkt verbindlich mit!
Danke
Antwort ausstehend von Klaus-Peter Eberhard FDP