Klaus Minkel
CDU
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Frage von Christoph M. •

Frage an Klaus Minkel von Christoph M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Minkel,

im Rahmen der letzten Reform unseres Gesundheitssystems wurde die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen für Medikamente einiger Therapierichtungen wie Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Phytotherapie weitgehend abgeschafft. Dies bedeutet in de facto eine Einschränkung der Therapiefreiheit für Patienten und Ärzte und ist umso bedauerlicher, als inzwischen Modellstudien vorliegen (IKK Hamburg), die aufzeigen, dass ein erweitertes Therapiespektrum aufgrund nachhaltiger Heilerfolge sogar ökonomisch sinnvoller ist als ein rein auf so genannte Schulmedizin beschränktes Therapiespektrum? Im Übrigen ist in den weiteren bekannt gewordenen Plänen der Gesundheitsministerin die Tendenz zur Schematisierung von Therapien und zur Einschränkung des Entscheidungsspielraumes der Ärzte erkennbar.
Wie stehen Sie zur Frage der Freiheit der Therapiewahl? Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl im nächsten Bundestag für den weiteren Erhalt der besonderen Therapierichtungen in Deutschland einsetzen? Wie ist der diesbezügliche Diskussionsstand in Ihrer Partei?

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Matthes

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Matthes,

die Union hat sich seit jeher für die freie Arztwahl und für die Therapiefreiheit der Ärzte eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun. Wir wollen ein freiheitliches Gesundheitswesen ohne staatliche Bevormundung oder Nachfragemonopol der Krankenkassen. Die freie Arzt- und Krankenhauswahl soll für den Patienten erhalten bleiben.

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz sind gerade auf Druck der SPD sog. nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen worden.
CDU und CSU haben sich in den zurückliegenden Verhandlungen zur GKV-Gesundheitsreform dafür eingesetzt, dass eine Ausnahmeliste mit Indikationen und Wirkstoffen erstellt wird. In diesem Zusammenhang ist von der Union auch angemahnt worden, bei der Erstellung der Ausnahmeliste der therapeutischen Vielfalt Rechnung zu tragen. Dem entsprechend sieht § 34 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) nunmehr vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Ausnahmeliste festlegt, welche nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel weiterhin zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden können, sofern sie bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten. Dabei ist der therapeutischen Vielfalt Rechnung zu tragen. Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss in die Ausnahmeliste nur solche Wirkstoffe aufgenommen, bei denen der therapeutische Nutzen der Behandlung mit einem nicht-verschreibungspflichtigen Medikament durch klinische Studien eindeutig nachgewiesen wurde. Das Problem bei den Arzneimitteln der besonderen Therapierichtung ist, dass sie häufig diesen Nachweis nicht erbringen können. Es wird daher darauf ankommen, dass der Nachweis auch auf eine adäquate andere Weise möglich ist. Denn im anderen Fall würde Satz 3 von § 34 Abs. 1 ins Leere laufen. Die Bundesregierung sollte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen mit der Entwicklung von Kriterien beauftragen, die die Besonderheiten der Komplementärmedizin berücksichtigen, und damit der Evidenz entsprechen würden. Sollte dies gelingen, könnten Krankenkassen auch häufiger spezielle Versicherungstarife mit Verfahren der *Komplementärmedizin* anbieten.
Deutschland kann, wie kein anderes europäisches Land auf eine lange Tradition bei der Entwicklung, Herstellung und Anwendung anthroposophischer, homöopathischer, pflanzlicher sowie weiterer Arzneimittel der Komplementärmedizin zurückblicken. Gleichwohl ist die Forschung an diesen Arzneimitteln für viele Universitätskliniken nicht attraktiv genug und für den betroffenen pharmazeutischen Hersteller oft zu aufwendig. Die CDU/CSU ist der Meinung, dass es Aufgabe der Politik sein muss, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit für Arzneimittel der Komplementärmedizin eine Chance zur Durchführung von klinischen Studien besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Minkel