Klaus Minkel
CDU
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Frage von Martin K. •

Frage an Klaus Minkel von Martin K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Minkel.

Die Steuerproblematik für Wohnmobile (sie erinnern sich an mein persönliches Schreiben) ist noch immer nicht vom Tisch. Ich muss weiterhin damit rechnen für mein Wohmobil auf Basis eines LKW den satten Betrag von 4200,-EUR (VIERTAUSENDZWEIHUNDERT) statt immernoch sehr stolzen 717,-EUR an mein zuständiges Finanzamt zu entrichten. Es wird unter anderem vom Land Hessen im Bundesrat massiv blockiert, dass zur alten Emissions-und geräuschbezogenen Gewichtsbesteuerung bei grossen Fahrzeugen zurückgekehrt wird. Ich denke 717,-EUR für ein Fahrzeug, welches 3000km im Jahr bewegt wird ist sehr ordenlich, oder? Ich betrachte eine solche Besteuerung für ein Gelegenheitsfahrzeug als ein Fahrverbot. Mein Anruf im hessischen Finanzministerium wurde mit den Worten eines Mitarbeiters von Herrn Dr. Dietz erwidert: "Solche Fahrzeuge wir Ihres sind nicht von öffentlichem Interesse und können gar nicht hoch genug besteuert werden, sie sind ja die ganze Zeit billig gefahren!" 717,-EUR!!! Billig??? Wo leben wir eigentlich und wo wollen wir hin? Ich empfehle die Lektüre der Seite http://www.camperline.de die sich für eine langfristige Bezahlbarkeit für Individualreisende einsetzt. Haben Sie neue Erkenntnisse seit meiner Anfrage? Wie geht die CDU nach der Wahl diesen Steuerwahnsinn an?

Mit freundlichen Grüssen

Martin Kerzendorf

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kerzendorf,

ich halte die jetzige Regelung für Blödsinn. Ich werde mich für eine Änderung einsetzen, wenn wir die Mehrheit erlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Minkel

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kerzendorf,

so genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden. Rechtsgrundlage für diese Steuerbegünstigung war eine Vorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit den Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Auf Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen (Bundestagsdrucksache 15/3468 vom 30. Juni 2004) www.dip1.btg/btd/15/034/1503468.pdf> wurde diese Rechtsvorschrift von der Bundesregierung (Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium) mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Mai 2005 aufgehoben.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Hauruckverfahren, mit dem diese Änderung im Bundestag beschlossen wurde und welches eine ordentliche Beratung im Finanzausschuss verhindert hat, massiv kritisiert. Obwohl wir in der Sache durchaus gesprächsbereit waren, haben wir deshalb den Antrag von Rot-Grün im Bundestag abgelehnt.

Die unbedachte übereilte Streichung des Art. 23 Abs. 6 a der StVZO hätte Anfang Mai 2005 zu einer drastischen Kfz-Steuererhöhung bei Wohnmobilen geführt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu beigetragen, dass die drohende massive Höherbesteuerung von Wohnmobilen in dieser Form unterblieben ist. Die Wohnmobilverbände hatten zurecht auf die damit verbundenen hohen Mehrbelastungen für Wohnmobilbesitzer hingewiesen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert auch in Zukunft eine moderate, angemessene Besteuerung der Wohnmobile (siehe Antrag „Wohnmobile angemessen besteuern“, Bundestagsdrucksache 15/5248 vom 12. April 2005) www.dip1.btg/btd/15/052/1505248.pdf>. Wie diese aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der Bundesregierung regeln, zumal die Einnahmen aus der Kfz-Steuer vollständig den Bundesländern zufließen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Minkel