Frage an Klaus Minkel von Joachim Z. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Minkel!
Alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich, zur Terrorabwehr, neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem Luftsicherheitsgesetz "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Stellen Sie diesen nicht, werden alle Lizenzen entzogen. Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit Terroranschlägen nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!
Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit?
Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?
Man kann den Rechtsstaat nicht dadurch verteidigen, dass man ihn abschafft. Es gibt den schönen Satz, dass der jenige der alle bewachen kann auch alle unterdrücken kann. Der Bürger muss begreifen, dass jedes Recht, das er zu seinem Schutz fordert, gleichzeitig die Freiheit anderer einschränkt und davon wird er selber betroffen weil das Volumen der Freiheit unserer Gesellschaft immer weiter verringert wird.
Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?
Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine berechtigt verdächtige Kamikazeterroristen sind. Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Zweiböhmer
Sehr geehrter Herr Zweiböhmer,
bereits während der parlamentarischen Beratungen hat die Union stets auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherheitsgesetzes hingewiesen.
Im Gegensatz zur rot-grünen Koalition war es fortwährendes Anliegen sowohl der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch der unionsgeführten Länder, Rechtssicherheit für die politischen Entscheidungsträger und die betroffenen Piloten zu schaffen. Hierzu ist eine Klarstellung im Grundgesetz unabdingbar. Diese notwendige Klarstellung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 15/2649) vorgelegt. Leider hat die rot-grüne Koalition sich einer Klärung wider besseres Wissen verweigert, da ihr der Koalitionsfrieden wichtiger war. Deshalb hat die Union das Luftsicherheitsgesetz als Ganzes abgelehnt.
Da sich abzeichnete, dass die rot-grüne Koalition trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken gewillt war das Vorhaben durchzusetzen, hat die Union in den Beratungen im Bundesrat mehrere Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes gemacht, um zumindest hier Einsicht bei Rot-Grün zu erreichen. Dies betraf auch den Bereich der Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Da Rot-Grün auf unsere Bedenken keinerlei Rücksicht nahm, kam es nach dem Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes zu mehreren Beschwerden von Luftsportverbänden und Privatpiloten. Nachdem der Bundespräsident verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Luftsicherheitsgesetz geäußert hat, sollte man sich deshalb einer objektiven Evaluierung der Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes nicht verschließen und prüfen, inwieweit sich in parlamentarischen Beratungen auch Verbesserungen bezüglich einer uneingeschränkt sicherheitsorientierten, auch im Sinne der Privatpiloten praktikablen Zuverlässigkeitsüberprüfung erreichen lassen.
Die Neigung von Rot-Grün, in vielen Fällen bei der Umsetzung von EU-Recht in nationale Regelungen noch einmal kräftig draufzusatteln, haben CDU und CSU stets kritisiert. Allzu oft hat die rot-grüne Bundesregierung hierbei unsachgemäße Verschärfungen hinzugefügt.
Deshalb gilt es auch bei der Umsetzung des JAR-FCL 3 genau zu überprüfen, was sachlich gerechtfertigt und geboten ist. Hier muss die Sicherheit im Luftverkehr unbedingte Priorität haben. Unter dieser Maxime ist jedoch auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wir werden uns auch hier einer objektiven Überprüfung der Regelungen nicht verschließen. Überflüssige, nicht zielgerichtete und überbürokratische Regelungen wird es mit uns nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Minkel
P.S. Bei Gelegenheit würde ich gern auf Ihr Angebot zu einem Rundflug
zurückkommen.