Frage von Walter J. • 01.03.2021
Frage an Klaus Martin Burger von Walter J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Meine Frage wegen dem Renteneintrittsalter!
Wie sehen Sie das, das man wenn jemand 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, auch dann mit 63 oder 64 ohne Abzug in den wohl verdienten Ruhezustand kann?
Mit freundlichen Grüßen
Walter Junker
Antwort von Klaus Martin Burger CDU • 02.03.2021
Lieber Herr Junker,
wer 45 Jahre lang gearbeitet und Rentenbeiträge bezahlt hat, hat damit einen großen Beitrag zum Fundament unserer Solidargemeinschaft geleistet. Ich halte es für richtig, dass Menschen mit einer solchen Lebensleistung auch schon mit 63 oder 64 Jahren eine abschlagsfreie Rente beziehen können.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne.
Mit freundlichen Grüßen!
Klaus Burger