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Klaus Lange
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Frage von Alexander B. •

Was halten Sie von der Gleichbehandlung aller Menschen und deren Anspruch auf den allgemeinen Mindestlohn? Warum gilt dies noch nicht für Menschen mit Behinderung in sogenannten Werkstätten?

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Menschen mit Behinderungen müssen auf dem ersten Arbeitsmarkt den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Da darf es keine Abstriche geben. In den geschützten Bereichen des sog. zweiten Arbeitsmarktes ist allerdings eine Differenzierung entsprechend den Anforderungen, der Belastbarkeit und den vereinbarten Nebenleistungen sinnvoll. Wichtig ist der Zugang zur Arbeit und sinnvollen Beschäftigung. Die pauschale Forderung nach dem geltenden Mindestlohn kann hier kontraproduktiv sein. Die Ausbeutung von Behinderten  - etwa durch die sog. „Ein-Euro-Jobs“  muss in jedem Fall verhindert werden. Solche Ideen aus dem „Hartz-Vier-Werkzeugkasten“ der SPD sollten schnellstmöglich verschwinden.