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Frage von Alexander S. •

Wieviel nicht brennbares Gas darf der Netzbetreiber einspeisen und wo ist dieses geregelt? Muss ich eingespeiste, nicht brennbare Gase bezahlen?

In den letzten Tagen habe ich einen um 10% erhöhten Verbrauch meines Gas-Brennwert-Geräts festgestellt. Das habe ich festgestellt, da ich als Unternehmer täglich die Außentemperaturen tabellarisch mit dem Gasverbrauch dokumentiere, um beim Finanzamt und Zoll meine Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Abrechnung aufbereite.
Auf meine Rückfrage beim Hersteller des Brennwertgeräts antwortete dieser: Die Netzbetreiber pumpen zur Stabilisierung des Gasnetzes nicht brennbare Gase (Druckluft) in das Leitungsnetz. Wieviel nicht brennbares Gas darf der Netzbetreiber einspeisen und wo ist dieses geregelt? Muss ich eingespeiste, nicht brennbare Gase bezahlen?
Werden Sie der Abhängigkeit von russischem Gas, das durch die Politik des CSU/CDU Wirtschaftsrat-Diktats entstanden ist, entgegenwirken?

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Moin Herr S.

Ich kann Ihnen die Frage spontan nicht beantworten. Ich werde mein Büro bitten, entsprechend zu recherchieren und dann eine hoffentlich klare Antwort geben können.

Freundliche Grüße 

Klaus Jensen,  MdL 

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Sehr geehrter Herr S.,

ich habe Ihre Email, verbunden mit der Fragen „Wieviel nicht brennbares Gas darf der Netzbetreiber einspeisen und wo ist dies geregelt? Muss ich eingespeiste, nicht brennbare Gase bezahlen?“, erhalten und möchte wie zugesagt nunmehr darauf zurück kommen.

Eine eingehende Recherche meinerseits hat ergeben, dass hinsichtlich des Punktes, dass Netzbetreiber in das Leitungsnetz nicht brennbare Gase einspeisen, um das Gasnetz zu stabilisieren, möglicherweise ein Missverständnis vorliegt. Denn entsprechende Daten oder gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Beimischung von Druckluft in das Erdgas durch den Energieversorger liegen mir nicht vor.

Es ist jedoch richtig, dass Erdgas unter hohem Gasdruck vom Erdgaserzeuger in eine Pipeline bzw. Fernleitung eingespeist wird und bei großen Entfernungen seine Druckkraft verliert. Für den konstanten Durchlauf des Gases in Ferntransportleitungen sorgen deshalb Kompressorstationen bzw. Verdichterstationen. Diese halten bei Ferngasleitungen alle 80 bis 160 Kilometer den Gasdruck aufrecht und kompensieren dadurch Drucksenkungen. Möglicherweise hat dies der von Ihnen konsultierte Mitarbeiter des Herstellers Ihres Brennwertgeräts damit ausdrücken wollen.

Es ist auch richtig, dass die Beschaffenheit des Gases welches eingespeist wird, regional unterschiedlich ist. Denn Erdgas hat nicht immer denselben Brennwert, dieser hängt von der genauen Gas-Zusammensetzung ab. Beispielsweise ist der Brennwert von Butan und Propan wesentlich höher als der von Methan, welches den größten Volumenanteil des Erdgas-Gemischs darstellt.
Weiterhin sinkt der Brennwert, wenn das Gasgemisch einen hohen Anteil reaktionsschwacher Inertgase aufweist, dazu gehören Kohlendioxid und Stickstoff.

In Deutschland wird je nach Region zwischen zwei Erdgassorten unterschieden: L-Gas und H-Gas. L-Gas (Low Caloric Gas) kommt aus den Niederlanden und aus Norddeutschland, es wird vor allem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen genutzt. Der Brennwert liegt zwischen 8 und 10 kWh/m³, sein Methananteil liegt bei etwa 80 bis 87 Prozent. H-Gas (High Caloric Gas) wird in den GUS-Staaten und in den Nordsee-Erdgasfeldern gefördert. Der Propan- und Butananteil ist relativ hoch, der Methananteil liegt bei 87-98 Prozent. Damit ist mit 10 bis 12 kWh/m³ auch der Brennwert größer.
Welches Gasgemisch der Netzbetreiber einspeist hat dieser auf seiner Internetseite gemäß § 40 GasNZV zu veröffentlichen. Dort finden Sie dann die genaue Zusammensetzung des von Ihnen genutzten Gasgemisches.

Grundsätzliche Regelungen in Bezug auf die Gasversorgung sind im Gesetz über die Energie- und Gasversorgung, dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Nähere Einzelheuten zur Gasversorgung regelt dann die Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV).

Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Jensen, MdL