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Klaus Herrmann
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Frage von Thomas B. •

Frage an Klaus Herrmann von Thomas B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Wie stehen Sie und Ihre Partei zu einem expliziten Rauchverbot an öffentlichen Schulen AUCH in Baden-Württemberg, nachdem mehrere Studien belegten, dass Raucherecken die soziale Akzeptanz des Rauchens gerade unter Teenies & Teenagern fördern?

Warum wehrte sich Ihrer Meinung nach die Landesregierung von Baden-Württemberg im Gegensatz zu anderen Landesregierungen, und im Jahre 2005 entgegen des Rates des zuständigen Sozialminister Renner (CDU) sowie der damaligen Drogenbeauftragten der Bundesregierung Frau Caspers-Merk (SPD) so aufallend gegen eine entsprechende Gesetzesinitiative?

Andererseits wurde aber erklärt 200000 Eurp/Jahr für eine Auflärung bereitstellen zu wollen (LKZ 15.9.2005 Stattssekretär Rau im Artikel "Zigarettenmarkt ist zum Kindermarkt geworden").

Welchen EFFEKTIVEN Schutz sieht Ihr Parteiprogramm für Jugendliche und Kinder vor Suggestivwerbung für Alkohol und Zigaretten vor?

(Also keine freiwilligen Selbstverpflichtungen der Werbebranche.)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Birk,

das Ziel einer "rauchfreien Schule" tragen wir in der CDU-Landtagsfraktion voll und ganz mit. Es gilt bereits ein Erlass des Kultusministeriums zur Suchtprävention in der Schule, der das Rauchen verbietet. Die Verwaltungsvorschrift vom 13. November 2000 besagt im Wortlaut Folgendes (Auszug): "Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Rauchen und Passivrauchen gefährlich für die Gesundheit sind. Deshalb ist es Schülerinnen und Schülern untersagt, in der Schule zu rauchen. Ausnahmsweise kann für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 bzw. die entsprechenden Klassen der beruflichen Schulen eine sog. Raucherecke auf dem Schulgelände, außerhalb des Schulgebäudes, eingerichtet werden, wenn dies die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirats und der Schülermitverantwortung beschließt. Die Entscheidung für die Einrichtung einer Raucherecke gilt jeweils nur für ein Schuljahr."

In der CDU-Landtagsfraktion wurde intensiv darüber diskutiert, wie man das Ziel einer
rauchfreien Schule noch besser verwirklichen kann. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen,
dass dem bestehenden Rauchverbot ein noch stärkeres Gewicht verliehen werden soll, indem man es in einem Gesetz festschreibt. Dieses Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Rauchens soll zudem nicht nur für Schulen, sondern für alle öffentlichen Gebäude gel-ten.

In der Diskussion über das Rauchverbot gehen die Meinungen darüber auseinander, ob ein Rauchverbot absolut und uneingeschränkt gelten soll oder ob ausnahmsweise abgegrenzte Raucherzonen zugelassen werden können. Wir haben versucht, uns hierzu einen Überblick über die zum Teil sehr unterschiedlichen Situationen vor Ort zu verschaffen. Dabei hat sich herausgestellt, dass es an manchen Schulen schlichtweg unmöglich wäre, ein absolutes Rauchverbot durchzusetzen. An diesen Schulen würde ein absolutes Verbot lediglich dazu führen, dass die volljährigen Schülerinnen und Schüler sich in Sichtweite aller ihre Zigarette ein paar Schritte vom Schulgelände entfernt anzünden würden. Dagegen gäbe es keine Handhabe. Deshalb sind wir zu der Meinung gelangt, dass es im Ausnahmefall sinnvoller ist und der Suchtprävention mehr dient, wenn das Rauchen auf einzelne abgeschlossene und nur beschränkt zugängliche Zonen und Räume beschränkt wird.

Aus unserer Sicht muss ein Rauchverbot von weiteren flankierenden Präventionsmaßnahmen unterstützt werden. Zu Beginn dieses Schuljahres hat das Land daher gemeinsam mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg eine Fachstelle "Gesunde Schule" eingerichtet, die Schulen bei Fragen zur Suchtprävention und Gesundheitserziehung un-terstützt.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Herrmann