Frage an Klaus Herrmann von Peter F. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Herrmann,
wie stehen Sie zu der Problematik der GEZ?
Wie sehen Sie insbesondere die enormen datenschutzrechtlichen Probleme, die die gängige Praxis der GEZ im Hinblick auf den unkontrollierten, gebührenfinanzierten Adressenzukauf aufwirft?
Warum werden durch die Meldeämter Adressen an diese nicht gemeinnützige Organisation weitergeleitet? Warum werden trotzdem Adressen zugekauft?
Ist die momentane Praxis der Gebühreneinziehung Ihrer Meinung nach heute noch sinnvoll? Welche Alternativen würden Sie vorschlagen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Frommherz
Sehr geehrter Herr Frommherz,
der Datenschutz hat das Ziel, jeden einzelnen Menschen vor den Gefahren beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu schützen. Länder und Bund haben daher die Datenschutzaufsicht auf unabhängige Datenschutzbeauftragte übertragen.
Von einem unkontrollierten Adressenzukauf kann meines Erachtens keine Rede sein. Richtig ist, dass seitens einiger Landesdatenschutzbeauftragter das so genannte Mailing-Verfahren (also Schreiben der GEZ an Nichtgebührenzahler mit der Aufforderung der Gebührenpflicht nachzukommen) mit der Verwendung von Anschriften aus dem Bestand privater Adresshändler grundsätzlich in Frage gestellt wird. Die Verträge mit den Adresshändlern entsprechen nach Maßgabe der Rundfunkdatenschutzbeauftragten den neuesten datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Die von Ihnen angesprochene regelmäßige Datenübermittlung der Einwohnermeldeämter erfolgt auf der Grundlage von § 35 Meldegesetz Baden-Württemberg. Die gesetzlich dem SWR bzw. der GEZ ermöglichten Adressquellen sind erforderlich, da Rundfunkteilnehmer nicht immer ihrer Verpflichtung nachkommen, zum Empfang bereitgehaltene Radios und Fernsehgeräte selbst anzumelden. Eine Ermittlung von so genannten Schwarzsehern und Schwarzhörern ohne Zugang zu Adressdaten wäre der GEZ nicht möglich. Letztlich dienen diese Aktivitäten der GEZ der Erhöhung der Abgabegerechtigkeit und mindert die Rundfunkgebühren für die Solidargemeinchaft der Rundfunkgebührenzahler.
Die von Ihnen aufgeworfene Frage nach Alternativen zum Rundfunkgebühreneinzug wird immer wieder diskutiert. In erster Linie wäre in diesem Zusammenhang an eine allgemeine Rundfunksteuer zu denken. Eine solche Lösung birgt jedoch verfassungsrechtliche Schwierigkeiten. Grundsätzlich bin ich bereit über andere Lösungen zu diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Herrmann