Frage an Klaus-Heiner Lehne von Christoph H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Lehne,
ich bin im Rahmen meines Studiums über den FAZ-Artikel vom 1.4. diesen Jahres gestolpert. In diesem Artikel heißt es bzgl. steuerrechtlicher Regelungen:
"Das geplante EPG-Statut solle keine steuerlichen Regelungen enthalten, sagte Lehne. Für die Unternehmen würde sich steuerrechtlich nichts ändern."
Handelt es sich bei dieser Aussage um den allgemeinen Konsens oder existieren Bestrebungen - eben auch wegen der von Ihnen angesprochenen Bedenken hinsichtlich der Kapitalfreiheit - neben den gesellschaftsrechtlichen auch steuerliche Regelungen in die Verordnung mit aufzunehmen. Insbesondere in Anbetracht der Flexibilität hinsichtlich des Sitzes der Unternehmens, die durch diese Gesellschaftsform gefördert werden soll, erscheint mir eine solche Regelung durchaus sinnvoll.
Unter diesen Gesichtspunkten würde es mich interessieren, in wie weit die Überlegung keine steuerlichen Regelungen in die Verordnung aufzunehmen, als definitiv bezeichnet werden kann.
VIelen Dank!
C. Hons
Sehr geehrter Herr Hons,
der Grund, warum das EPG-Statut keine steuerlichen Vorschriften enthält ist, dass die EU keine Kompetenz zu solchen Regelungen hat. Steuerrecht ist weitestgehend in nationaler Gesetzgebungskompetenz.
Mit freundlichen Grüßen,
Klaus-Heiner Lehne