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Frage von Norbert S. •

Frage an Klaus-Heiner Lehne von Norbert S. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag, Herr Lehne!

Nachdem bei der Anhörung am 25.2. zur Tabakrichtlinie (ENVI) die sogenannten "Experten" zum Thema E-Zigarette statt wissenschaftlich fundierte Fakten objektiv vorzubringen, diese lieber völlig verzerrt dargestellt und mit absurden apokokalyptischen Visionen ausgeschmückt haben, wundert es kaum, dass der IMCO-Ausschuss jetzt in ihrer Draft Opinion dieses Genussmittel gleich völlig in die Apotheke verbannen - und damit de facto verbieten - wollen. Ich hoffe, Sie werden diesbezüglich etwas sorgfältiger Arbeiten und auch die Fakten in http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf überprüfen und mit den Behauptungen in der Richtlinie vergleichen.

Für mich und viele andere ist dieses Genussmittel eine Alternative zur Tabakzigarette und KEIN Medikament zur "Entwöhnung", von was auch immer. Würde es zwangsweise zu einem Präsentationsarzneimittel erklärt, wäre ich wieder gezwungen, zu Tabakzigarette zu greifen, für die ich nach 35 Jahren endlich eine echte Alternative gefunden hatte, die deutlich weniger schädlich ist. Seit ca. einem Jahr dampfe ich jetzt (immer noch Liquid mit 18 mg/ml), mein Gesundheitszustand hat sich deutlich gebessert und das Dampfen ist dem Rauchen auch sensorisch deutlich überlegen.

Zur rechtlichen Seite gibt es ein Gutachen: http://www.vd-eh.de/de/juristisches-gutachten-neue-tabakrichtlinie-ist-rechtswidrig.html . Wie beurteilen Sie dieses?

Kann man als einfacher Bürger gegen diese Richtlinie klagen, falls sich die Unvernunft durchsetzt und diese wissenschaftlich völlig unbegründbaren Gängelungen durchs Parlament gewunken werden?

Was käme als Nächstes? Sollen dann koffeinhaltige Limonaden flugs zu Kaffeeentwöhnungsmitteln erklärt und in die Apotheke verbannt werden?
Wollten Sie 10 € für ein kleines Fläschen bestenfalls geschmackloser Koffeinbrause zahlen?
Wäre das noch ein Genussmittel?

Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich sehe das von der Kommission vorgeschlagene Verbot von nikotinhaltigen Erzeugnissen, die nicht nach der „Arzneimittel-Richtlinie“ (2001/83/EG) zugelassenen sind, ebenfalls sehr kritisch. Meiner Ansicht nach ist durchaus unsicher, ob E-Zigaretten als Arzneimittel im Sinne dieser Richtlinie angesehen werden können. In jedem Fall sollte man Regelungen vermeiden, die den Zugang zu weniger schädlichen Alternativen zum Rauchen erschweren können. Mit Blick hierauf habe ich in meinem Entwurf für eine Stellungnahme des Rechtsausschusses vorgeschlagen, das Verbot zu streichen. Ob sich diese Position im Europäischen Parlament durchsetzt, bleibt abzuwarten.
Eine direkte Klage des Bürgers gegen eine Richtlinie ist nicht möglich. Dies geht letztlich nur über dem „Umweg“ über den nationalen Rechtsweg. Nationale Gerichte sind berechtigt und ggf. auch verpflichtet, Fragen hinsichtlich der Gültigkeit von Unionsrecht dem Gerichtshof der Europäischen Union vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Heiner Lehne