Frage an Klaus-Heiner Lehne von Michael W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lehne,
Wie Spiegel, Deutschlandfunk u.a. Medienberichten zu entnehmen, sind in den Gesetzesvorschlägen zur großen Datenschutzreform (General Data Protection Regulation) ganze Textpassagen teilweise wörtlich aus Einreichungen von Unternehmen/Lobbyorganistationen übernommen worden.
Da Sie bei der Erarbeitung dieser Gesetzestexte maßgeblich beteiligt waren, würde ich gern wissen:
Haben Sie Lobbytextvorschläge von Organisationen wie American Chamber of Commerce,EuroISPA,eurofinas, Amazon o.a.in Ihre Einreichungen/Änderungsvorschläge übernommen?
Welche Passagen und von welchen Organisationen haben Sie in Ihre Arbeit einfliessen lassen?
Wie schützen Sie die bürgerlichen Datenschutz-Grundrechte vor Beschränkungen aus privatwirtschaftlichen Interessen?
Sehr geehrter Herr Welsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
An dem Datenschutzdossier bin ich weder als Berichterstatter noch als Schattenberichterstatter beteiligt. Richtig ist, dass der Rechtsausschuss, dessen Vorsitzender ich bin, eine Stellungnahme abgibt. Federführend ist der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten.
Die von mir eingereichten Änderungsanträge beruhen insbesondere auf Diskussionen mit Kollegen im Rechtsausschuss und anderen Ausschüssen. Selbstverständlich habe ich auch die Stellungnahmen von Unternehmen und Datenschutzorganisationen in meine Erwägungen mit einbezogen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich grundsätzlich keine Änderungsvorschläge von Lobbyisten - sei es von Unternehmer- oder NGO-Seite - unbesehen übernehme. Sämtliche von mir eingereichten Änderungsanträge habe ich nach bestem Wissen erstellt und sorgfältig geprüft.
Lassen Sie mich noch einige Worte hinsichtlich der Debatte um die Übernahme von Lobbyvorschlägen im Allgemeinen sagen. Ich halte es für völlig legitim, wenn Abgeordnete Formulierungsvorschläge von dritter Seite nach einer sorgfältigen Prüfung in ihre eigenen Änderungsvorschläge einfließen lassen. Sofern keine bessere Formulierung zu finden ist, kann man selbstverständlich auch eine von dritter Seite vorgeschlagene Formulierung übernehmen. Es wäre ja geradezu sinnwidrig, wenn man eine gute Formulierung entstellt, nur um eine "eigene" Formulierung vorweisen zu können.
Entscheidend ist eben, dass sich der Abgeordnete mit dem Inhalt des von dritter Seite vorgeschlagenen Änderungsantrages sorgfältig auseinandersetzt und eine aus seiner Sicht bessere Regelung nicht zu finden ist.
Beim Datenschutzdossier setzte ich mich für ausgewogene Regelungen ein, die das Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung gewährleisten und die Unternehmen nicht über Gebühr belasten.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Heiner Lehne, MdEP