Frage an Klaus-Heiner Lehne von Sven T. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Lehne
Ich wende mich vertrauenvoll an Sie, da ich die Haltung der Politik hinsichtlich der Neuregulierung von Tabakprodukten, hier speziell die überall als E-Zigarette bekannten elektrischen Verdampfer für nikotinhaltigen Flüssigkeiten (nachfolgend "E-Dampfe" genannt), nachvollziehen kann.
In der Neuregulierung soll das benutzen von E-Dampfen in öffendlichen Örtlichkeiten wie Festzelten und Kneipen genauso verboten sein, wie das Rauchen von Tabakzigaretten. Welchen Hintergrund hat diese Regelung? Ich kenne viele Gutachten, die eine Schädigung dritter (wie bei einer Tabakzigarette gegeben) ausschließen. Der "Genuss" von Nikotin kann es doch nicht sein, da Benutzer von nikotinhaltigen Kaugummis und Nikotinpflastern diese dort auch weiter benutzen dürfen.
Auch verstehe ich nicht, aufgrund welcher Berechnung der maximale Nikotingehalt von 2mg/ml bzw. 4mg/Einheit festgelegt wurde. Ich habe noch von keinem Benutzer einer E-Dampfe gehört, der sich bei der Nutzung der z.Z. handelsüblichen Liquids (mit bis zu 24mg/ml) eine ernsthafte Vergiftung zugezogen hat. Ganz im Gegenteil. Die meisten Dampfer sind so verantwortungsbewusst, dass sie sogar wesendlich geringere Tagesdosen an Nikotin zu sich nehmen, als sie es vorher als Raucher zu getan haben.
Sie sind sich auch darüber bewusst, dass das rauchen von Tabakzigaretten wesentlich schädlicher ist und sind froh, einen vergleichsweise harmlosen Ersatz gefunden zu haben.
Warum wird ihnen das wieder kaputt gemacht?
Möchten Sie mit dafür verantworlich sein, dass tausende (evtl. auch ich) wegen der zu geringen Nikotinstärke wieder zur Zigarette greifen und sich systematisch weiter krebserzeugende Verbrennungsstoffe einverleiben? Warum werden solche Produkte systematisch von der Politik niedergeredet? Sind es die fehlenden Steuergelder, die der Nichtraucher nicht einbringt?
Sollten Sie noch Fragen zu der E-Dampfe haben, stehe ich Ihnen gerne mit Informationen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, Trölltsch
Sehr geehrter Herr Trölltsch,
Vielen Dank für Ihre Frage.
Im Dezember hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen veröffentlicht.
Wie Sie richtig schreiben, sieht der Richtlinienentwurf vor, dass nikotinhaltige Erzeugnisse, die einen Nikotingehalt von über 2 mg oder eine Nikotinkonzentration von über 4 mg/ml aufweisen, nur noch in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie als Arzneimittel zugelassen sind. Diese Regelung würde in der Praxis tatsächlich erhebliche Auswirkungen auf die Möglichkeit haben, elektrische Verdampfer zu verwenden.
Es handelt sich bisher allerdings lediglich um einen Richtlinienvorschlag und nicht um ein beschlossenes Gesetz. Der Vorschlag wird in den kommenden Monaten im Europäischen Parlament und im Ministerrat beraten. Für eine endgültige Bewertung ist es daher noch zu früh.
Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich mich gemeinsam mit meinen Kollegen aus der EVP-Fraktion kritisch mit dem Vorschlag der Kommission insbesondere mit Blick auf die von Ihnen angesprochene Problematik auseinandersetzen werde. Eine überzogene Bevormundung des Bürgers wird mit Sicherheit nicht meine Zustimmung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Heiner Lehne