Frage an Klaus-Heiner Lehne von Gisela K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Lehne,
Nach einem Bericht der Zeitung „European Voice” vom 4. Oktober 2012 („Quarrel erupts over OLAF- Regulation“) hat der Präsident des Europa-Parlaments die Entscheidung über den mit Rat und Kommission ausgehandelten Kompromissvorschlag zur Reform des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung verschoben.
Stimmt es, dass der Kompromiss die Frage von möglichen OLAF-Untersuchungen gegen Abgeordnete nicht zufriedenstellend regelt?
Wie beurteilen Sie die folgenden Neuerungen, die nicht nur, aber auch auf OLAF-Untersuchungen gegen Abgeordnete Anwendung finden werden:
-Geheimermittlungen, ohne dass die Betroffenen darüber informiert werden und ohne dass sie von OLAF zeitnah zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen gehört werden, nach alleinigem Ermessen des OLAF-Generaldirektors (Artikel 7a, Ziffer 4, dritter Absatz des Kompromissvorschlages, der auf der Website des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments veröffentlicht ist);
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/cont/dv/st12735-ad01_/st12735-ad01_de.pdf
- Einschränkung der Kontrollbefugnisse des OLAF-Überwachungsausschusses, der künftig nicht mehr vorab informiert werden muss, wenn das Amt die nationalen Strafverfolgungsbehörden mit einem Fall befassen will, sondern lediglich im Nachhinein (Artikel 12, Absatz 4).
Halten Sie den damit einhergehenden Verzicht auf jegliche Form von unabhängiger Kontrolle während einer laufenden Untersuchung für vertretbar?
Stimmt es, dass OLAF auch künftig keine Zuständigkeit haben wird, Fälle von grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrügereien innerhalb der EU („Karussellbetrügereien“) zu untersuchen?
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Kind
Sehr geehrte Frau Kind,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Reform der OLAF Verordnung wird federführend im Haushaltskontrollausschuss beraten.Ich habe zwar den Artikel in der Zeitung "European Voice" nicht gelesen. Jedenfalls kann der Präsident des Europäischen Parlaments eine Abstimmung nicht einfach verschieben. Vielmehr hatte er im vorliegenden Fall wohl mit der Berichterstatterin verabredet, die Abstimmung eine Woche später durchzuführen. Der Haushaltskontrollausschuss stimmte dann auch gestern über den Berichtsentwurf ab.
Konkret zu den OLAF Befugnissen im Rahmen von Untersuchungen gegen Abgeordnete ging es dem Europäischen Parlament immer darum, dass die primärrechtlich garantierte Immunität sekundärrechtlich auch abgesichert ist. Anders gewendet: so wie in Deutschland die Staatsanwaltschaft nur nach Aufhebung der Immunität die Büroräume von Abgeordneten untersuchen darf, so muss auch auf europäischer Ebene verfahren werden. Zu den Einzelheiten der Reform der OLAF Verordnung wenden Sie sich bitte an meine Kollegen im Haushaltskontrollausschuss, die seit Jahren mit dem Thema beschäftigt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Heiner Lehne