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Klaus-Heiner Lehne
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Frage von Michael U. •

Frage an Klaus-Heiner Lehne von Michael U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lehne,

unter dem Titel "Kein Deutsch für OLAF" berichtet der Informationsdienst Euractiv

http://www.euractiv.de/zukunft-und-reformen/artikel/kein-deutsch-fr-olaf-spitze-003038

dass bei der Suche nach einem Nachfolger für den im Januar 2010 verstorbenen OLAF-Direktor Franz-Hermann Brüner Deutsch als Arbeitssprache in Brüssel weiter zurückgedrängt wird.

Obwohl Deutsch offiziell eine der drei Arbeitssprachen der Kommission ist, wird in der Stellenausschreibung für den neuen Direktor bekanntgegeben:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:091A:0001:0005:DE:PDF

"Vorzug wird Kandidaten gewährt, die die Fähigkeit haben, in englischer oder französischer Sprache zu arbeiten.”

Als die Stelle im Jahr 2005 ausgeschrieben war, war noch keine solche Bedingung enthalten. Siehe dazu

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2005:034A:0003:0006:DE:PDF

Was hat sich seither geändert? Ist eine solche Klausel nicht schlicht und ergreifend als diskriminierend anzusehen?

Was kann der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments, dessen Vorsitzender Sie sind, in solchen Fällen tun?

Werden Sie der Bundesregierung raten, gegen diese Ausschreibung notfalls vor Gericht zu ziehen?

Mit freundlichen Grüßen

Michael Urnau

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Urnau,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundlage für die sprachliche Vielfalt in Europa ist die Verordnung 1/58. Diese sieht in Art. 6 vor, dass die Institutionen in ihren Geschäftsordnungen festlegen, wie die Regelung der Sprachenfrage im einzeln anzuwenden ist. Das Europäische Parlament hat in seiner Geschäftsordnung die Gleichheit der Sprachen umgesetzt. So haben alle Mitglieder das Recht, im Parlament die Amtssprache ihrer Wahl zu sprechen und ihre Ausführungen werden simultan in alle anderen Amtssprachen verdolmetscht. Die Kommission hat sich dafür entschieden, die Arbeitssprachen intern auf Deutsch, Englisch und Französisch zu beschränken.
Da die Sprachenverordnung allerdings keine Definition der Arbeitssprache bietet, ist die Geltungsweite bislang ungeklärt. Der Europäischen Kommission steht insoweit ein gewisser Ermessensspielraum zu, es dürfe allerdings klar sein, dass die Europäische Kommission rechtswidrig handeln würde, wenn sie auf den Gebrauch des Deutschen in ihrem Bereich vollständig verzichten würde. Dies ist allerdings nicht der Fall, so dass ein rechtswidriges Handeln nicht vorliegt.

Gleichwohl betrachte ich die Praxis der Kommission kritisch und muss auch leider feststellen, dass dies innerhalb der Kommission immer mal wieder vorkommt. Stellenausschreibungen im Europäischen Parlament fordern natürlich auch hervorragende Sprachkenntnisse, sind aber nicht auf Englisch oder Französisch begrenzt.

Gerade die deutschen EVP-Abgeordneten setzen sich verstärkt für die deutsche Sprache in den europäischen Institutionen ein. Ich werde weiterhin an geeigneter Stelle auf bestehende Mißstände hinweisen und möchte Sie ermutigen, direkt bei Herrn Kommissionspräsident Barroso auf die Bedeutung der deutschen Sprache hinzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Heiner Lehne