Frage an Klaus-Heiner Lehne von Franz S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Lehne,
ich frage Sie in Ihrer Funktion als Mitglied des Ausschusses für Recht:
1. Wieso sieht die EU quasi tatenlos zu, wie viele Hunderte von EU-Bürgern vom Staat Argentinien trotz rechtskräftiger Gerichtsurteile(z.B. OLG 8 U 137/08 vom 15.9.08) defacto unrechtmäßig enteignet werden? (Der Rückzahlungsanspruch ihrer Argentinienanleihengelder wurde bestätigt und ist sogar vom BVerfG abgesichert, aber Argentinien zahlt nicht und die Holdoutschulden wurden aus dem Schuldenregister ausgebucht http://infoleg.mecon.gov.ar/basehome/titulos.htm,da Argentinien der Ansicht ist die Schulden wäre nach argentinischem Recht verfallen, laut Anleihebedingungen gilt aber deutsches Recht)
2. Im Länderstrategiepapier der europäischen Kommission ist für Argentinien geregelt, dass eine Zusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung vorgesehen ist. Jetzt betrügt und enteignet Argentinien selbst die EU-Bürger indem es rechtskräftiger Gerichtsurteile nicht erfüllt, warum macht die EU hier nichts?
3. Wieso sieht die EU quasi tatenlos zu wie ein G20-Staat wie Argentinien die mühsam über Jahrzehnte aufgebaute internationale Rechtsordnung wieder langsam demontiert und das Ansehen der G20-Gruppe schädigt?
4. Die EU verhandelt trotz der Kenntnis des Vorgenannten mit Argentinien (als Mitglied des MERCOSUR-Staatenverbundes) weiter über die geplante Freihandelszone. Wie kann man mit einem Staat verhandeln, der internationale Rechtsordnungen derart mit Füßen tritt, ohne vorher deren rechtsstaatliches Verhalten massiv einzufordern und auch bestätigt zu wissen? Darf sich Argentinien aussuchen welche Gerichtsurteile es befolgt und welche nicht? Wie soll denn ein Abkommen mit Argentinien unter diesen Umständen überhaupt funktionieren?
5. Wann wird die EU endlich ihren Argentinienkurs ändern und werden Sie sich persönlich für die Rechte der enteigneten EU-Bürger einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Franz Sumbauer
Sehr geehrter Herr Sumbauer,
vielen Dank für Ihre Frage. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments ist primär für die Rechtsangleichung innerhalb der Europäischen Union zuständig. Fragen, die die Rechtsbeziehungen mit Nicht-EU Mitgliedstaaten betreffen, werden von anderen Ausschüssen behandelt. Gerne aber nehme ich zu Ihrer Frage wie folgt Stellung:
Frage 1: Fragen zum anwendbaren Recht bestimmen sich nach den Regeln des Internationalen Privatrechts. Hier kann es durchaus vorkommen, dass Gerichte unterschiedlicher Staaten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Es geht also um die Anwendung bestehenden Rechts, was den zuständigen Gerichten obliegt. In diesen Prozess kann das Europäische Parlament als Gesetzgeber nicht eingreifen. Die EU setzt sich aber weiterhin auf politischem Weg dafür ein, dass die Schulden Argentiniens beglichen werden. So macht sie beispielsweise eine Lösung der Schuldenproblematik davon abhängig, sich zugunsten neuer Maßnahmen des Internationalen Währungsfonds für Argentinien auszusprechen.
Frage 2: Die Arbeiten zur gemeinsamen Betrugsbekämpfung sind gerichtet auf die Aufdeckung und Verhinderung etwa von organisierter Kriminalität. Diese Zusammenarbeit ist wichtig und darf nicht vernachlässigt werden. Sie ist auch nicht in Frage zu stellen vor dem Hintergrund der von Ihnen geschilderten Problematik.
Frage 3: Die Zusammenarbeit innerhalb der G 20 ist gerade wichtig, um mit Argentinien gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Das Ansehen der Gruppe wird durch das Verhalten nicht geschädigt, sondern bietet eine Plattform zur Diskussion und Lösungsfindung.
Frage 4: Widerrechtliches Verhalten darf nicht akzeptiert werden, weder von Argentinien noch von einem anderen Mitglied des Mercosor. Die Verhandlungen zwischen der EU und dem Mercosor müssen aber fortgeführt werden, denn nur wenn engere Beziehungen zwischen der EU und dem Mercosor bestehen, kann die EU sich auch verstärkt für die Rechte ihrer Bürger in den Mercosor Ländern einsetzen. Im übrigen erwarte ich von einem erfolgreichen Abschluss der Gespräche über eine Freihandelszone wirtschaftlichen Aufschwung, der sich nicht zuletzt in Argentinien positiv auswirken dürfte. Dies wiederum hätte positive Auswirkungen auf die finanziellen Fähigkeiten Argentiniens, seine Schulden zu begleichen.
Frage 5: Eine grundlegende Änderung des Argentinienkurses ist nicht angezeigt. Wir müssen allerdings dafür Sorge tragen, dass die Schuldenproblematik einer Lösung zugeführt wird. Im Europäischen Parlament werde ich die Problematik an geeigneter Stelle mit den hierfür zuständigen Abgeordneten ansprechen. Im übrigen besteht für Sie die Möglichkeit, sich formell mit einer Petition an das Europäische Parlament zu wenden. Hierfür stellt das Europäische Parlament Informationen auf folgender Seite zur Verfügung: http://www.europarl.europa.eu/parliament/public/staticDisplay.do?languageÞ&idI
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Heiner Lehne