In welcher Weise können Sie Ihren BT-Ausschuss gewinnen, dass der Angriffskrieg des Putin-Russland federführend von allen Ausschüssen bei der Generalbundesanwaltschaft zur Anzeige gebracht wird?
Sehr geehrter Herr Ernst!
Gemäß §§ 6 in Verbindung mit § 308 StGB sind mehrere Straftatbestände auch dann strafbar, wenn sie im Ausland begangen wurden. Ob dies Verstöße gegen das Minsker Abkommen sind oder die Befehle zur Invasion der Ukraine und den damit verbundenen Kriegsverbrechen schon auf der Krim und den östlichen Landesbezirken der Ukraine. Ist es nicht ein wichtiges Signal, dass aus der Legislative des Bundes heraus die Judikative beauftragt wird, auch unabhängig vom Internationalem Gerichtshof in Den Haag, der von Russland abgelehnt werden könnte, einen internationalen Haftbefehl zu beantragen, damit Interpol als Exekutive nicht nur gegen Wladimir Putin, sondern auch gegen seine Finanzierungsschergen einschließlich deutscher Politikerinnen und Politiker vorgehen kann? Ist es nicht ebenso ein wichtiges Signal auch alle anderen Bundestagsausschüsse hierfür zu gewinnen?
Mit herzlichen Grüßen,
H. R.