Frage an Klaus Ernst von Heike R. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Ernst,
ein Frage an Sie als Ausschußvorsitzender.
Es soll wieder ein G7 "Gipfel" stattfinden, der "führenden" (sorry, ich muss lachen) Wirtschaftsnationen.
Es kann doch nicht ernsthaft jemand denken, dass man da Russland, China, Indien außen vor lässt, aber solche wirtschaftlich unbedeutenden Länder, so zu mindest meine persönliche Überzeugung, wie Italien und Großbritanien einlädt.
Welchen Sinn macht dies, außer Steuerzahlergelder zu "veruntreuen"?
Wenn schon derat, in meinen Augen völlig antiquierten, Veranstaltungen, weshalb dann nicht mit den wirklichen wirtschaftlichen Globalplayern?
Warum beteiligt sich Deutschland noch an diesen Relikten aus Zeiten des kalten Krieges?
Noch eine Zweite Frage,
Warum verhindert die Regierung eine Einführung des Straftatbestandes der Amtsuntreue? Es gäbe doch keine Hexenjagd, denn urteilen würden ja unabhängige und demokratische Gerichte. Sind unsere ewig schon agierenden Altpolitiker zwar der Meinung, dass man gegen Nichtpolitiker bei Untreue vorgehen soll, aber bitte schön nicht bei Amtsuntreue von Politikern selbst?
Wie kann man eigentlich undurchsichtige Verschwender wie z.B. aktuell von der Leyen oder Scheuer als Minister (so empfinde ich diese Herrschaften persönlich), vorgehen? Untersuchungsausschüsse werden ja durch die 25% Klausel von den Parteien der Undurchsichtigen verhindert?
Mit freundlichem Gruß
H. R.
Sehr geehrte H. R.,
als MdB und Ausschussvorsitzender gehöre ich dem Parlament an. Ihre erste Frage lässt sich sinnvoll aber nur an die Bundesregierung richten, da diese über die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme an solchen Treffen entscheidet.
Zu Ihrer zweiten Frage: Wer sein Amt dazu missbraucht, Gelder zu veruntreuen, begeht schon nach heutigem Recht eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft wird. Zwischen Politikern und Nicht-Politikern macht das Gesetz an der Stelle keinen Unterschied. Sicherlich sollte viel transparenter gemacht werden, welche Interessen ein/e Politiker/in vertritt. Dazu dient die Offenlegung von Nebentätigkeiten. Hier gab es in den vergangenen Jahren schon Fortschritte, allerdings bleiben auch Lücken, wie der Fall Philipp Amthor gezeigt hat.
Allerdings ist die Bundesrepublik noch sehr rückschrittlich, was die Offenlegungspflichten bei Parteienfinanzierung angeht. Und sehr wichtig ist auch, dass wir endlich ein Lobbyregister brauchen, wie es meine Fraktion seit Jahren fordert: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/000/1900015.pdf
In den Fällen Scheuer und von der Leyen stellt sich tatsächlich die Frage, wie es sein kann, dass ersterer immer noch Minister ist und zweitere Präsidentin der EU-Kommission werden konnte. Hier scheint mir aber das Problem weniger in der Strafbarkeit zu liegen als darin, dass diese Leute von ihren Parteien weiterhin politisch unterstützt werden - und dagegen hilft nur, solche Parteien einfach nicht mehr zu wählen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ernst